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Deutschlandticket: Busunternehmen sorgen sich um Finanzierung

02.03.2023 15:02 Uhr | Lesezeit: 5 min
Deutschlandticket: Busunternehmen sorgen sich um Finanzierung
Viele Busunternehmen wiessen mit Blick auf das Deutschlandticket nicht, wie ihre Verkehr finanziert werden sollen
© Foto: iStock/tomograf

Im Verkehrsausschuss des Bundestages war erneut das Deutschlandticket Thema, eine Busunternehmern erklärte dabei, ihr sei vor der Einführung des Tickets „angst und bange“.

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Wenn sie an den 1. Mai denke, an dem das Deutschlandticket eingeführt werden soll, werde ihr „angst und bange, weil ich nicht weiß, wie unser Verkehr finanziert werden soll“, sagte Carry Buchholz, Geschäftsführende Gesellschafterin des familiengeführten Busunternehmens LVL Jäger, bei einer öffentlichen Expertenanhörung im Bundestag. Thema der Anhörung im Verkehrsausschuss war am Mittwoch, 1. März, das Deutschlandticket. Buchholz, die auch Mitglied im Vorstand des Verbandes Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen (WBO) ist, machte in ihrem Statement deutlich, dass die eigenwirtschaftlichen Verkehre auf die Fahrgeldeinnahmen angewiesen sind.

Schon durch Corona sei ihr Unternehmen gebeutelt worden. Auch da habe man „nicht alles ausgeglichen bekommen, was ausgeglichen gehört“, so die Busunternehmerin. Buchholz machte den Abgeordneten gegenüber deutlich: „Es ist Ihre Aufgabe, das für uns zu lösen, weil Sie das Ticket beschließen.“ Derzeit wolle aber niemand in die Finanzierungsverantwortlichkeit für die vollen Kosten gehen, kritisierte sie.

bdo fordert beihilferechtlich sichere Finanzierung

Auch Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin beim Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo), forderte eine Tarifvorgabe. Eine solche gebe es weder vom Bund noch von den Ländern. Ohne diese gebe es aber keine beihilferechtlich sichere Finanzierung, sagte Leonard. Bund und Länder müsste daher in Paragraf 9 des Regionalisierungsgesetzes die Festsetzung des Höchsttarifs festlegen und sicherstellen, „dass zumindest bei eigenwirtschaftlichen Verkehren und bei Nettoverträgen allgemeine Vorschriften erlassen werden“.

Norbert Mauren vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hält indes die in Paragraf 9 enthaltene Genehmigungsfiktion für ausreichend. Damit müssten die Städte, Kommunen und Landkreise den neuen Tarif nicht überall individuell genehmigen. Auch die Sorge vor einem Flickenteppich – wie zuletzt von Helmut Dedy, dem Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages geäußert – teilte Mauren nicht.

Die Länder seien aktuell dabei, sich auf einheitliche Tarifbestimmungen zu verständigen, sagte er. Der VDV begrüße auch, „dass der Preis für das Deutschlandticket lediglich für den Zeitpunkt seiner Einführung auf einen Betrag von 49 Euro pro Monat gesetzlich festgeschrieben wird“. Es werde zu erheblichen jährlichen Mindereinnahmen führen. Daher sollte der Preis mit Blick auf die weiterhin steigenden Personalkosten und Energiepreise auf keinen Fall dauerhaft „eingefroren“ oder aufgrund „kurzfristiger politischer Opportunitäten“ gar gesenkt werden.

Dauerhafte Finanzierung nicht gewährleistet

Kritik gab es im Ausschuss an der Ausgestaltung der Novellierung des Regionalisierungsgesetzes. Der Gesetzentwurf weise erhebliche Regelungsdefizite auf, kritisierte unter anderem Markus Brohm vom Deutschen Landkreistag als Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Mit dem Gesetzentwurf werde eine dauerhafte Ausfinanzierung des Deutschlandtickets nicht gewährleistet, kritisierte Brohm. Lediglich für das Restjahr 2023 sei ein vollständiger Ausgleich der Einnahme- und Anlaufverluste durch den rabattierten Ticketpreis vorgesehen. Dieser sei im derzeitigen Stand aber europarechtlich noch nicht abgesichert. Das beihilferechtliche Risiko, bis hin zum Insolvenzrisiko, belaste die Verkehrsunternehmen und die kommunalen Aufgabenträger, sagte Brohm. Seiner Auffassung nach ist derzeit eine flächendeckende Anwendung und Anerkennung des Deutschlandtarifs nicht sichergestellt. Es gebe keinen „Anwendungsbefehl“. Stattdessen solle der Deutschlandtarif freiwillig durch Antrag der Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen eingeführt und angewandt werden.

Der Bund dürfe die Fehler des Neun-Euro-Tickets nicht wiederholen, forderte Matthias Pippert von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) in seiner Stellungnahme. Der Erfolg des Neun-Euro-Tickets sei auf dem Rücken der Beschäftigten erreicht worden, die den Fahrgästeansturm im Arbeitsalltag bewältigen mussten. Das dürfe sich beim Deutschlandticket nicht wiederholen. Auch das Deutschlandticket werde dazu führen, dass die Auslastung des öffentlichen Verkehrs weiter zunimmt. Es sei zwingend notwendig, dass sich die Verkehrsunternehmen adäquat auf den möglichen Ansturm vorbereiten können, wofür auch das kooperative Engagement der Aufgabenträger notwendig sei.

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