„Grundsätzlich begrüßen wir natürlich die Einführung eines solchen Tickets und setzen uns für dessen erfolgreiche Umsetzung ein“, so Rainer Levelink, Vorsitzender der Fachvereinigung Omnibus und Touristik im (GVN). „Leider haben der Bund und die Länder aber etwas versprochen, was sie bislang so nicht im Gesetzgebungsverfahren umsetzen.“ Die bei den Busunternehmen durch das Deutschlandticket entstehenden Mindereinnahmen müssten beihilferechtlich konform ausglichen werden. „Dies kann bei Verkehren, wo die Unternehmen von den Verkaufserlösen abhängig sind – eigenwirtschaftliche Verkehre, ausgeschriebene Nettoverträge oder Bruttoverträge mit Nettoanreizwirkung – nur erfolgen, wenn sogenannte Allgemeine Vorschriften erlassen werden. Das betrifft 40 Prozent aller ÖPNV-Verkehre in Niedersachsen“, betont GVN-Landesgeschäftsführer Michael Kaiser.
Das zentrale Problem sei, dass der Bund darauf verzichtet, eine solche Allgemeine Vorschrift für das Deutschlandticket zu erlassen. Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf werde die Verantwortung zwar an die Länder delegiert, es werde aber nicht verpflichtend auferlegt, wie eine flächendeckende Umsetzung zu erfolgen hat oder sichergestellt werden kann.
Solange weder für den Bund noch für die Länder noch für die Aufgabenträger eine gesetzliche Verpflichtung besteht, eine Allgemeine Vorschrift zu erlassen, können die vorgenannten Busunternehmen einen Ausgleich für ihre Mindereinnahmen nicht beihilfekonform erhalten, heißt es von Seiten der GVN. Die Busunternehmen werden das Deutschlandticket daher nicht anwenden können.
„Es wird einen Flickenteppich geben. Das Versprechen der deutschlandweiten Geltung kann damit nicht eingehalten werden. Dadurch wird es für jede Region, jedes Unternehmen oder jeden Linienverkehr zu einer freiwilligen Entscheidung, ob das Deutschlandticket in Bussen akzeptiert wird“, meint Levelink.
Der Verzicht auf eine Allgemeine Vorschrift sei für die betroffenen Busunternehmen nur dann beihilferechtlich unbedenklich, wenn die EU-Kommission (KOM) dies offiziell feststelle. Dazu müsse aber schriftlich und für alle allgemeinverbindlich bestätigt werden, dass keine Beihilferelevanz vorliegt, weil das Deutschlandticket allen Nutzern zugutekommt und damit nicht wettbewerbsverzerrend wirkt. Zwar führten Vertreter von Bund und Ländern zurzeit informelle Gespräche mit der KOM, räumt der GVN ein. Diese Gespräche hätten bislang aber noch zu keinem Ergebnis geführt. Zurzeit sei überdies nicht absehbar, ob die Gespräche bis zum 1. Mai 2023 überhaupt zu einem Ergebnis führen würden. Und selbst wenn das der Fall wäre, seien die Ergebnisse lediglich eine Einschätzung auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen und damit vorläufig. Von einer Rechtsverbindlichkeit oder Gerichtsfestigkeit kann insoweit mitnichten gesprochen werden.
„Bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts der Beihilferelevanz können wir als GVN unseren hiervon betroffenen Mitglieds-Busunternehmen leider nur empfehlen, das Deutschlandticket in ihren Linienverkehren nicht anzuerkennen“, so Michael Kaiser.