Die EU-Verordnung verstöße nach Aussagen des Geschäftsführenden Präsidialmitglieds des DStGB Dr. Gerd Landsberg (Foto) nicht nur gegen das Subsidiaritätsprinzip sondern lege unter anderem den öffentlichen Verkehrsunternehmen auch hohe bürokratische Bürden und damit finanzielle Kosten auf. Zwar stimme der DStGB in manchen Punkten mit der Verordnung überein, die zum Beispiel die Auskunftspflichten für Fahrgäste und Hilfeleistungen für Behinderung und eingeschränkter Mobilität regele; dies sei jedoch längst Normalität in Deutschland. Problematisch sind nach Auffassung des DStGB die Regelungen bei Verspätungen und Ausfällen. Auf diese Bedingungen hätten die öffentlichen Betreiber zum großen Teil keinen Einfluss. Die Interessenvertretung appelliert an die Bundesregierung beim Thema Subsidiarität ein Schlupfloch der Verordnung zu nutzen. Die Mitgliedsstaaten können den ÖPNV von der Verordnung ausnehmen, sofern die in den entsprechenden Verträgen verankerten Fahrgastrechte in ihrem Umfang dem in der Verordnung festgeschriebenen Rechten vergleichbar sind.
DStGB lehnt Fahrgastrecht-Verordnung ab
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnt die neue EU-Verordnung zu den Fahrgastrechten im Busverkehr ab. Viele Maßnahmen seien in Deutschland bereits umgesetzt, Verspätungsregelungen gingen an der Realität vorbei.