Das Landgericht Kiel hatte erst vor Kurzem die Klage des BSK gegen ein Mitnahmeverbot von Elektromobilen in Bussen der Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) abgewiesen.
Seit Herbst 2014 häufen sich laut BSK in Deutschland die Fälle, wonach Fahrer von Elektromobilen (E-Scootern) in Bussen oder Straßenbahnen ihrer regionalen Verkehrsbetriebe nicht mehr befördert werden. Immer häufiger würden auch Elektrorollstühle von der Beförderung ausgeschlossen. Leidtragende seien viele Millionen Menschen, die aufgrund einer Körperbehinderung oder einer altersbedingten Mobilitätseinschränkung auf die Nutzung ihrer Hilfsmittel in den Fahrzeugen der Verkehrsbetriebe angewiesen seien. Ihnen werde damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwehrt, was nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einer Diskriminierung entspreche .Da es bislang keine bundeseinheitliche Regelung über den Umgang bei der Mitnahme von Elektromobilen und Elektrorollstühlen in Bussen und Bahnen gebe, bestehe eine Rechtsunsicherheit.
Wie der BSK erklärt, muss derzeit gegenüber jedem einzelnen Verkehrsbetrieb, der die Mitnahme von Elektromobilen ausgeschlossen hat, das Recht auf Mitnahme außergerichtlich und gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt werden. Aufgrund der gegensätzlichen Interessenslagen, einerseits der Diskriminierungsschutz, andererseits die Sicherheits- sowie Haftungsfragen, werde es jedoch immer zu Einzelfallentscheidungen kommen. Eine einheitliche Rechtsprechung sei momentan nicht gegeben. Um zeitnah eine einheitliche politische und gesetzgeberische Lösung zu finden, startet der BSK am 5. September eine bundesweite Online-Petition.
Ziel der Petition ist es, eine Beförderungspflicht auch für Elektromobile in Bussen und Bahnen gesetzlich festzuschreiben und dass der Bundestag folgende Änderungen beschließt:
• einheitliche gesetzliche Definitionen der Elektromobile
• Festschreibung der Voraussetzungen für die sichere Beförderung von Elektromobilen
• die Verpflichtung und Kontrolle zur Umsetzung von Barrierefreiheit durch die Verkehrsbetriebe
Um eine öffentliche Anhörung zu erreichen, benötigt der BSK 50.000 Unterzeichner. Weitere Infos zum BSK unter http://www.bsk-ev.org. (ah)