Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren in Bezug auf die jährlichen Ausgleichszahlungen an die Emsländische Eisenbahn GmbH für Schülerbeförderung und Verwaltungskosten sowie für die Anschaffung von Fahrzeugen und den Betrieb eines Fahrgastinformationssystems eingeleitet. Die Kommission muss infolge einer Beschwerde prüfen, ob diese Maßnahmen mit den gemeinschaftsrechtlichen Regeln für staatliche Beihilfen zu vereinbaren sind. Aufgrund einer Beschwerde von mehreren privaten Busverkehrsunternehmen wird die Kommission untersuchen, ob die jährlichen Ausgleichszahlungen für Schülerbeförderung, die Anschaffung von Fahrzeugen und den Betrieb eines Fahrgastinformationssystems mit dem Beihilferecht der Gemeinschaft vereinbar sind. Die Untersuchung wird sich insbesondere auf die Frage konzentrieren, ob der Emsländischen Eisenbahn gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auferlegt wurden und ob der dafür geleistete Ausgleich überhöht war. Mit der Eröffnung des Verfahrens ersucht die Kommission die deutschen Behörden um eine Stellungnahme und um Übermittlung der zur umfassenden Prüfung des Sachverhalts notwendigen Informationen. Die Kommission fordert auch die sonstigen Beteiligten zur Stellungnahme auf.
EU prüft Emsländische Eisenbahn

EU-Kommission unterzieht Augleichszahlungen, Investitionsbeihilfen und Kapitalausstattung für Emsländische Eisenbahn einer förmlichen Prüfung