EU stimmt für Fahrgastrechte im Busverkehr

28.04.2009 10:20 Uhr
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© Foto: ddp

Das Europäische Parlament hat zwei Verordnungen angenommen, in denen die Entschädigungsleistungen bei Verspätungen und Annullierungen, Zahlungen im Falle von Unfällen sowie Hilfestellung für Menschen mit Behinderungen geregelt werden.

Demnach Busunternehmen für die Annullierung von Fahrten sowie für mehr als zweistündige Verzögerungen der Abfahrt bei Fahrten einer planmäßigen Dauer von über drei Stunden. In diesen Fällen ist den Fahrgästen zumindest Folgendes anzubieten: a) alternative Verkehrsdienste ohne zusätzliche Kosten und zu angemessenen Bedingungen oder, falls dies praktisch nicht möglich ist, Informationen über angemessene alternative Verkehrsdienste anderer Verkehrsunternehmen; b) die Erstattung des Fahrpreises, falls sie die alternativen Verkehrsdienste nicht akzeptieren; c) zusätzlich zu der Erstattung des Fahrpreises eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises, falls das Omnibusunternehmen keine alternativen Verkehrsdienste oder Informationen anbietet. Die Zahlung der Entschädigung muss innerhalb eines Monats nach Einreichung des Antrags auf Entschädigung erfolgen. Bei Inanspruchnahme des angebotenen alternativen Verkehrsdienstes wird eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises gezahlt, ohne Verlust des Beförderungsanspruch. Wenn als Folge eines Busunfalls ein Fahrgast verletzt wird oder stirbt, muss das Transportunternehmen unverzüglich eine Entschädigungszahlung im Voraus im Verhältnis zum erlittenen Schaden leisten. Im Falle eines Todes beläuft sich die Summe auf mindestens 21.000 Euro. Personen mit eingeschränkter Mobilität darf der Zutritt auf Busse nicht verwehrt werden, es sei denn, ihre Sicherheit könnte nicht gewährleistet werden. Personen mit Behinderungen muss eine kostenlose Hilfestellung angeboten werden. Jedoch ist der Beförderer bei Reservierung oder spätestens 48 Stunden im Voraus zu informieren. Die Mitgliedstaaten können den Stadtverkehr- und Vorortverkehrsdienste aus der Regelung ausnehmen, wenn diese öffentlichen Dienstleistungsverträgen unterliegen und vergleichbare Fahrgastrechte vorhanden sind. Die International Road Union IRU spricht sich in einer Pressemitteilung gegen die Verordnungen aus und erklärt, dass das Parlament nicht auf die besonderen Gegebenheiten des Busbereichs eingehe. Die Lösung könnte gravierende Auswirkungen auf das Busangebot haben. Die IRU fordert zudem eine Ausnahme von Stadt- und Überlandliniendiensten.

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