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EU-Straßenverkehrsrichtlinie: Furcht vor Unklarheiten und mehr Bürokratie

10.05.2023 08:18 Uhr | Lesezeit: 4 min
EU-Straßenverkehrsrichtlinie: Furcht vor Unklarheiten und mehr Bürokratie
Praktischen Anwendungsfälle des Busverkehrs würden durch die Formulierung im Entwuf nicht präzise genugerfasst, so der bdo
© Foto: iStock/olaser

Die Umsetzung der EU-Straßenverkehrsrichtlinie durch die Bundesregierung war Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Bundestags.

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In der Anhörung gingen die Ansichten der Experten zum Gesetzentwurf „zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts“ teilweise auseinander.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Entsenderecht künftig auch im Straßenverkehrssektor angewendet werden soll. Damit soll eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht überführt werden. Dies betrifft beispielsweise Kraftfahrer, die im Inland arbeiten, aber von einem im EU-Ausland ansässigen Unternehmen beschäftigt werden. Das Entsenderecht regelt unter anderem Aspekte wie Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und nun auch die Ruhepausenzeiten. Die Richtlinie legt auch fest, dass entsendete Kraftfahrer während ihrer Arbeit im EU-Ausland nach den dortigen Lohnregelungen vergütet werden. Von den Regelungen nicht betroffen sind Fahrer, die EU-Länder nur durchfahren sowie bilaterale Transporte durchführen.

bdo fürchtet Unklarheiten

Nach Auffassung des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) schafft die Wortneuschöpfung „trilaterale Beförderung“ Unklarheiten. Besser sei es, die klare Formulierung der EU-Richtlinie zu übernehmen, sagte bdo-Vertreterin Cindy Quast. Mit der neuen, in der EU-Richtlinie nicht verwendete Formulierung „trilaterale Beförderung“ würden die praktischen Anwendungsfälle des Busverkehrs nicht präzise genug erfasst. Zudem könnten bei den ausländischen Busbetrieben Unklarheiten und Verwirrung entstehen.

Aus Sicht des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) ist die Regelung „ein toller Erfolg“, wie Hauptgeschäftsführer Benjamin Sokolovic sagte. Die Umsetzung sei sachgerecht und ausgewogen und werde hoffentlich zu mehr fairem Wettbewerb führen. Es sei nun klar geregelt, dass bei Kabotagefahren die deutschen Arbeitsbedingungen gelten.

BDA warnt vor bürokratischem Aufwand

Der Gesetzgeber habe die Vorgaben der Richtlinie vollständig und mehr oder weniger im Verhältnis eins zu eins angewendet, sagte der Einzelsachverständige Professor Frank Bayreuther von der Universität Passau. Unionsrechtlich sei eine weitergehende Umsetzung nicht möglich. „Jede weiter gefasste gesetzliche Regelung würde sich dem Risiko ausgesetzt sehen, dass sie durch den EuGH verworfen wird“, gab er zu bedenken.

Aus Sicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) führen die zahlreichen Nachweis- und Dokumentationspflichten zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand für die Unternehmen im Straßenverkehrssektor. Zudem werde die Verschärfung der Kabotageregelungen aus Sicht der BDA keinen Beitrag zur Linderung des Problems des Fahrermangels in Deutschland leisten, so BDA-Vertreter Roland Wolf.

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