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Fahreignung trotz hochgradiger Schwerhörigkeit?

09.12.2019 14:51 Uhr
Fahreignung trotz hochgradiger Schwerhörigkeit?
© Foto: ArTo/stock.adobe.com

Diese Frage musste das Verwaltungsgericht Würzburg beantworten. Hochgradig ist die Schwerhörigkeit, wenn auf beiden Ohren ein Hörverlust von mindestens 60 Prozent gegeben ist.

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Die Fahrerlaubnis-Verordnung – beziehungsweise die Nummer 2 der Anlage 4 – besagt, dass selbst Fahrer mit einer hochgradigen Schwerhörigkeit oder sogar einer Gehörlosigkeit fahrgeeignet sind, „wenn nicht gleichzeitig andere schwerwiegende Mängel … vorliegen“ Das könnten zum Beispiel Seh- oder auch Gleichgewichtsstörungen sein.

Das bedeutet: Eine hochgradige Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit allein führt nicht automatisch zu Fahrungeeignetheit.

Verwaltungsgericht Würzburg

Aktenzeichen W 6 S 19/1103

(tc)

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