Weder die IRU noch die Partnerverbände haben Informationen darüber, wie die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung in den einzelnen EU-Staaten aussehen. Das berichtet der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer. Er hat deshalb die Deutschen Botschaften innerhalb der Europäischen Union angeschrieben und um eine rechtsverbindliche Auskunft gebeten. Diese Auskünfte wurden in einer Datenbank zusammengestellt, die laufend aktualisiert wird. Dort erfährt man beispielsweise, von dem Gesetz, dass in Finnland ausländische Busse nicht von finnischen Fahrer gefahren werden dürfen, diese Verordnung aber zum Jahresende 2007 geändert werden soll. Oder dass in Ungarn Leihfahrer zusätzlich zu den Dokumenten, die ein fest angestellter Fahrer mit sich führen muss, den Vertrag der Arbeitnehmerüberlassung dabei haben muss. Der Verband empfiehlt den Unternehmen, vor dem Verleihen ihrer Fahrer vertraglich zu regeln, dass das anmietende Unternehmen einen ausreichenden Versicherungsschutz gewährleisten muss. Beim Anmieten wäre es ratsam, die Haftpflichtversicherung überprüfen zu lassen, ob der Versicherungsschutz auch für Leihfahrer gilt. Auch hier wäre es sinnvoll, die Versicherungsleistung mit in den Vertrag aufzunehmen, so der bdo. Informationen http://www.bdo-online.de/Europa/Arbeitnehmerüberlassung Tel. 0 30 / 24 08 93 00
Fahrerverleih im Ausland
Der bdo hat eine Datenbank erstellt, in der die Bedingungen für Fahrerleihe im Ausland erfasst sind.