Die Beförderung von Kindergruppen mit mehr als acht Kindern unter 17 Jahren ist an diesen Tagen außerhalb des Ausgangsdepartements verboten. Gestattet sei lediglich die Beförderung innerhalb des Ausgangsdepartements sowie in dessen angrenzenden Nachbardepartements. Fahrten mit weniger als acht Kindern unter 17 Jahren seien aber erlaubt.
Das Ausgangsdepartement für Busse, die aus dem Ausland kommen, ist das zuerst erreichte Departement in Frankreich. Die Grenzen des Departements dürfen an diesem Tag nicht überschritten werden. Innerhalb des Abfahrtsdepartements seien Transporte möglich. Paris und die Departements la Hauts-de-Seine, le Val-de-Marne, la Seine-Saint Denis werden als ein Departement betrachtet. Fahrten innerhalb dieses Bereiches sind möglich. Der Flughafen Roissy-Charles-de-Gaulle wird den Departements le Val-d’Oise, la Seine-Saint Denis und la Seine-et-Marne zugehörig betrachtet und der Flughafen Orly den Departements le Val-de-Marne und l’Essonne.
Ausnahmen würden grundsätzlich nicht erteilt.
Weitere Informationen und die französische Verordnung erhalten Interessierte unter http://www.bison-fute.gouv.fr/IMG/pdf/Arrete-14122017_Interdiction-complementaire-transport-enfants_2018.pdf. (ts)