Green Claims Directive: Schluss mit leeren Umweltversprechen

28.09.2026 12:12 Uhr | Lesezeit: 1 min
Greenwashing: Wäscheleine mit grünen Marketing-Versprechen
Haltlose grüne Versprechen sind seit dem 27. September nicht mehr erlaubt, es drohen empfindliche Strafen. Dennoch ist es weiterhin möglich, mit Umweltfreundlichkeit zu werben, wenn man sich an die neuen Regeln hält
©Foto: Jirsak/iStock/Getty Images Plus

Seit gestern (27. September) gelten in der EU strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Unternehmen müssen ihre Werbung überprüfen, denn pauschale Versprechen wie „grün“ oder „umweltfreundlich“ sind künftig nur noch unter engen Voraussetzungen zulässig.

Seit gestern gelten die neuen EU-Vorgaben gegen irreführende Umweltwerbung. Mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) werden viele gängige Nachhaltigkeitsversprechen eingeschränkt oder verboten. Ziel ist es, sogenanntes Greenwashing zu verhindern und Verbraucher besser vor unbelegten Umweltaussagen zu schützen.

Für Unternehmen bedeutet das konkreten Handlungsbedarf: Allgemeine Aussagen wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ reichen künftig nicht mehr aus, wenn sie nicht nachvollziehbar belegt werden können. Auch selbst geschaffene Öko-Siegel sowie Werbung mit weit entfernten Umweltzielen geraten ins Visier der neuen Vorschriften.

Leser der OMNIBUSREVUE konnten sich auf diese Entwicklung bereits frühzeitig vorbereiten. Schon in den Ausgaben 6/2025 und 1/2026 berichtete die Redaktion ausführlich über die neuen Regelungen und ihre Folgen für Marketing, Vertrieb und Kommunikation in der Bus- und Touristikbranche. Dabei wurde auch erläutert, warum Unternehmen ihre Werbestrategien nicht erst kurz vor Inkrafttreten der Vorschriften, sondern langfristig anpassen sollten.

Die beiden Fachbeiträge mit dem juristischen Input von Rechtsanwältin Marie Vandersanden der Kanzlei Tourism Lawyers können hier kostenfrei heruntergeladen werden.

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