Wie der RDA Internationaler Bustouristik Verband berichtet, ist die Beförderung von Kindergruppen mit mehr als acht Kindern unter 17 Jahren an diesen Tagen außerhalb des Ausgangsdepartements verboten. Gestattet sei lediglich die Beförderung innerhalb des Ausgangsdepartements sowie in dessen angrenzenden Nachbardepartements. Fahrten mit weniger als acht Kindern unter 17 Jahren seien hingegen erlaubt.
Das „Ausgangsdepartement“ für Busse, die aus dem Ausland kommen, ist laut RDA das zuerst erreichte Departement in Frankreich. Die Grenzen dieses Departemens dürfen am 3. und 10. August 2019 nicht überschritten werden. Innerhalb des Abfahrtsdepartements sind Transporte möglich.
Zu beachten ist außerdem, dass Paris und die Departements la Hauts-de-Seine, le Val-de-Marne, la Seine-Saint-Denis als ein Departement betrachtet werden. Fahrten innerhalb dieser Bereiche seien deshalb möglich. Der Flughafen Roissy-Saint-Denis wird den Departements le Cal-d’Oise, le Seine-Saint Denis und la Seine-et-Marne zugehörig betrachtet. Der Flughafen Orly gehört an diesen Tagen zu den Departements le Val-de-Marne und l’Essonne.
Ausnahmen werden grundsätzlich nicht erteilt.
Weitere Informationen erhalten Interessierte unter https://www.otre.org/interdictions-complementaires-2019-de-circuler-pour-les-transports-en-commun-denfants/. (ts)