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Frankreich: neue (und falsche) Auslegung der 561/2006

04.04.2016 16:44 Uhr
Frankreich
© Foto: dapd/Philipp Guelland

Französische Kontrollbehörden interpretieren zurzeit die EU-Verordnung 561/2006 hinsichtlich der Bereitschaftszeit neu, was erhebliche Auswirkungen auf den Mehrfahrerbetrieb hat.

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Dies berichtet der bdo Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer. Demnach soll in Frankreich die Mehrfahrerbesatzung so durchgeführt werden:

Fahrer 1: 4,5 Stunden Lenkzeit    45 Minuten Pause (Fahrzeugstillstand)
Fahrer 2: 4,5 Stunden Lenkzeit    45 Minuten Pause (Fahrzeugstillstand)

Die französische Handhabung ist laut bdo nicht mit der Leitlinie Nr. 2 der EU-Kommission zur VO 561/2006 vereinbar und widerspricht den Ausführungen im BAG-Leitfaden. Dem Vernehmen nach soll die neue Handhabung auf der Verwendung einer neuen Version der Software OCTET der Kontrollbehörden beruhen.

Der bdo hat sich in dieser Angelegenheit bereits vor Ostern an das Bundesverkehrsministerium, das BAG, die EU-Kommission und die IRU gewendet und über das französische Vorgehen beschwert. Das BAG hat zugesichert, diese Angelegenheit mit Euro Contrôle Route zu besprechen. Die EU-Kommission hat Frankreich schriftlich zur Stellungnahme aufgefordert und zieht ein Vertragsverletzungsverfahren in Betracht. Auch die International Road Transport Union (IRU) macht Druck bei der EU-Kommission. Um die Dringlichkeit zu untermauern, benötigt der bdo fortlaufend Rückmeldungen aus der Praxis hinsichtlich Sanktionen, die in diesem Zusammenhang verhängt worden sind. Der bdo bittet Betroffene darum, eine kurze Fallschilderung unter Angabe des Kennzeichens des betroffenen Fahrzeugs und der Höhe des verhängten Bußgeldes an den Verband zu senden. Die Kontaktdaten des bdo erhalten Sie unter http://www.bdo-online.de. (ah)

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