Von nun an gilt auf Landstraßen im Nachbarland Frankreich: Bei Tempo 80 ist Schluss, denn die Höchstgeschwindigkeit von 90 Stundenkilometern gilt seit diesem Monat nicht mehr. Wer das nicht beachtet, läuft Gefahr, in die Radarfalle zu tappen, und riskiert ein Bußgeld, das auch in Deutschland eingetrieben wird.
„Aufgrund des europäischen Vollstreckungsabkommens aus dem Jahr 2010 können Bußgelder aus dem EU-Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden“, erläutert Gerd Achim Klöß, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline. Ignoriert werden sollte der Bescheid also nicht. Allerdings ist dabei eine Bagatellgrenze von 70 Euro vorgesehen, was bedeutet, dass kleinere Geldbußen nicht in Deutschland eingetrieben werden können. Klöß mahnt jedoch auch hier zur Vorsicht: „Die 70 Euro-Grenze bezieht sich nicht auf das reine Bußgeld, sondern schließt auch Verfahrenskosten mit ein“, weiß Klöß. Anders ist es in Österreich, wo Bußgelder aufgrund eines gesonderten Abkommens schon ab 25 Euro in Deutschland vollstreckt werden. (mp)