Das Bonner Amtsgericht hat einen 14-jährigen Schwarzfahrer vom erhöhten Beförderungsentgelt befreit, weil er kein voll geschäftsfähiger Partner der Verkehrsbetriebe ist. Das war geschehen: Wie RP Online meldet, war der 14-Jährige mit einer abgelaufenen Juniorkarte unterwegs. Die Verkehrsbetriebe fordern 40 Euro als erhöhtes Beförderungsentgelt, aber die Eltern weigern sich, die Strafe zu zahlen. Die Richter am Bonner Amtsgericht entscheiden schließlich zugunsten des Schwarzfahrers. „Der Annahme eines Vertragsschlusses steht entgegen, dass der Beklagte im Zeitpunkt der Schwarzfahrt lediglich beschränkt geschäftsfähig (…) war“, heißt es im Urteil (AZ: 4 C 521/08). Der Minderjährige hätte jedoch den Fahrpreis für die gefahrene Strecke nachzahlen müssen, so das Gericht weiter. Doch die Verkehrsbetriebe konnten nicht nachweisen, wie lange die Strecke war, die der Junge mit dem abgelaufenen Ticket unterwegs war.
Freifahrtschein für Schwarzfahrer?
Wenn es nach dem Bonner Amtsgericht geht, können Minderjährige ohne Folgen Schwarz fahren.