Gesetzesänderung zur Winterreifenpflicht rückt näher

22.11.2010 15:17 Uhr
Winterreifen
©Foto: ddp/Sascha Schürmann

Am kommenden Freitag, 26. November, will der Bundesrat über die Änderung der Straßenverkehrsordnung abstimmen, mit der die Winterreifenpflicht präzisiert werden soll.

Derweil hat Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer die Winterreifenpflicht nochmal präzisiert. Diese soll jetzt klarer und verbindlicher als bislang in der Straßenverkehrsordnung verankert werden, berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf einen Entwurf des Ministers. Als „winterliche Wetterverhältnisse“ gelten demnach Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Wer dann mit Sommerreifen unterwegs ist, soll künftig 40 Euro und damit doppelt so viel Bußgeld zahlen wie bisher. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sollen sogar 80 Euro fällig werden, bisher sind es 40 Euro. Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht oder einen Stichtag sieht der Entwurf nicht vor, weil die Wetterverhältnisse in Deutschland dafür zu unterschiedlich sind. Der federführende Verkehrsausschuss des Bundesrates empfiehlt, dem Vorschlag ohne Änderungen zuzustimmen. Anders sieht das der Ausschuss für Innere Angelegenheiten. Er fordert, dass die M+S-Pflicht bei Bussen mit mehr als acht Sitzen und bei Lastwagen über 3,5 Tonnen in der Verordnung auf die Antriebsachsen beschränkt wird. Der Regierungsentwurf formuliert diese Ausnahme, die unter anderem vom Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) gefordert wurde, in der Amtlichen Begründung. Das hält der Ausschuss wegen des Bestimmtheitsgrundsatzes für zu wenig. Die Verletzung dieses Rechtsgrundsatzes hatte dazu geführt, dass die bisherige Regelung gerichtlich nicht mehr als Grundlage für einen Bußgeldbescheid anerkannt wurde. Reifen mit der Kennzeichnung „M+S“ können sowohl reine Winterreifen als auch so genannte Ganzjahresreifen sein. Wichtig ist, dass die Pneus die Kennzeichnung tragen. Übereinstimmend sind die Politiker der Ansicht, dass Nutzfahrzeugreifen wegen der erhöhten Anteile von Naturkautschuk „von vornherein für den Ganzjahreseinsatz an den übrigen Achsen geeignet“ seien. (ah)

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