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Gewerbesteuerhinzurechnung – der aktuelle Stand

27.01.2016 13:52 Uhr

Wie der bdo Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer berichtet, wird das Thema Gewerbesteuerhinzurechnung die Branche noch eine Weile beschäftigen.

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In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN räume die Bundesregierung (vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen) ein, dass im Gesetzgebungsverfahren zur Unternehmenssteuerreform 2008 keine Abschätzung der finanziellen Auswirkungen dieser Reform auf die Tourismusbranche vorgenommen worden sei. In nahezu allen übrigen Fragen bleibt das Ministerium laut bdo vage in seinen Antworten und zieht sich auf die Positionen zurück, dass a) die Auslegungsfragen hinsichtlich der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung Ländersache seien, b) die Bundesregierung die Auslegung der Länder nicht in Frage stelle und c) man den Ausgang des Verfahrens vor dem Finanzgericht Münster abwarten wolle.

Bundeswirtschaftsminister Gabriel hingegen hat nach bdo-Angaben der Reisebranche seine volle Unterstützung zugesichert: Auf seine Initiative hin habe Dr. Walter-Borjans (Finanzminister NRW) einen Lösungsvorschlag vorgelegt, der in Form einer Bundesratsinitiative mit allen Bundesländern diskutiert werden solle. Der Vorschlag beinhalte im Wesentlichen, bei kurzfristigen Miet- und Pachtverträgen auf die Hinzurechnung zu verzichten, wenn der Unternehmer das angemietete Wirtschaftsgut seinerseits einem Dritten kurzfristig zur Nutzung überlässt, ohne selbst Verfügungsgewalt über die Wirtschaftsgüter zu haben. Dies solle in Form einer gesetzlichen Klarstellung erfolgen.

Wie der bdo erklärt, sei es bislang nicht gelungen, die Länderfinanzminister für diese Idee zu gewinnen. Im Finanzausschuss des Bundesrates hätten neben NRW nur Hessen und Bayern für den Vorschlag gestimmt. Nach Auskunft des Ministeriums in Düsseldorf solle das Thema jetzt von den Wirtschaftsministern der Länder weiter verfolgt werden.

Es gilt nun, so der bdo, für diesen Lösungsvorschlag möglichst viele Unterstützer zu finden: Man bittet die Mitglieder, die zuständigen Abgeordneten und Ministerialbeamten anzuschreiben und deutlich zu machen, dass die durch die unsachgemäße Auslegung des § 8 Nr. 1 e GewStG durch die Finanzverwaltung verursachte Steuerlast für klein- und mittelständische Busunternehmen nicht tragbar sei und es hier dringend einer praktikablen Lösung bedürfe.

Am 28. Januar 2016 wird vor dem Finanzgericht Münster die mündliche Verhandlung in dem „Musterprozess“ gegen das Unternehmen Frosch Sportreisen stattfinden. Der bdo erwartet, dass noch am gleichen Tag das Urteil verkündet wird. (ah)

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