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Katze unter Auto: Keine Kontrollpflicht

15.08.2020 13:53 Uhr | Lesezeit: 3 min
Katze unter Auto: Keine Kontrollpflicht
© Foto: Twilight Art Pictures/stock.adobe.com

Ein Autofahrer parkte sein Fahrzeug, als sich eine freilaufende Katze darunter versteckte. Als der Autofahrer wegfuhr, verletzte er das Tier. Dessen Eigentümerin wollte nun die Kosten für die Tierklinik ersetzt bekommen.

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Das Landgericht Krefeld lehnte das – anders als die Vorinstanz – ab. Autofahrer müssten vor dem Losfahren nicht nachschauen, ob eine Katze unter dem Auto kauere. Denn diese würde sich – gerade wenn sie freilaufend sei – „unberechenbar und selbstständig“ verhalten. So sei das in der tierischen Natur angelegt („Tiergefahr“). Auch eine Haftung wegen der Betriebsgefahr seines Autos komme nicht in Betracht.

Der Katzen-Eigentümerin gab das Gericht mit: Sie könne nicht einerseits ihr Tier frei herumlaufen lassen ohne ein Auge darauf zu haben, aber andererseits verlangen, dass andere Verkehrsteilnehmer genau das täten.   

Landgericht Krefeld

Aktenzeichen 3 S 8/19

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