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Unbewusster Kokainkonsum muss genau erklärt werden

12.08.2020 13:03 Uhr | Lesezeit: 2 min
Unbewusster Kokainkonsum muss genau erklärt werden
© Foto: Romains Fellens/picture-alliance

Einem Autofahrer wurde die Fahrerlaubnis entzogen, da Benzoylecgonin in seinem Blut nachgewiesen wurde, das ein Abbauprodukt von Kokain ist. Der Betroffene bestritt den Kokainkonsum. Er habe „Red Bull Cola“ konsumiert und Kontakt zu Drogenkonsumenten gehabt. So sei unbewusst Benzoylecgnonin in sein Blut gekommen.

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Das Verwaltungsgericht Lüneburg bestätigte zunächst die Entscheidung der Behörde, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Diese habe von Kokainkonsum ausgehen dürfen. Und bei harten Drogen gilt: Einmaliger Konsum reicht - und die Eignung zum Führen eines Kfz ist dahin.

Schließlich winkte das Gericht ab, als es um die Verteidigung des Betroffenen mittels „Red Bull Cola“ und den Kontakt mit anderem Drogenkonsumenten ging. Das seien Schutzbehauptungen. Zwar sei es prinzipiell möglich, dass Benzoylecgnonin auf die vom Betroffenen geschilderte Art ins Blut gelange, aber die Geschichte sei einfach nicht glaubwürdig. Er hätte viel substantiierter darlegen müssen, dass er vor der Fahrt „Red Bull Cola“ getrunken oder einen Drogenkonsumenten getroffen habe.

Verwaltungsgericht Lüneburg

Aktenzeichen 1 B 19/20

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