Kfz-Hauptuntersuchung wird reformiert

02.04.2012 16:08 Uhr
Hauptuntersuchung, HU
© Foto: Volker Hartmann/dapd

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 30. März 2012 in Berlin beschlossen, die periodische Hauptuntersuchung (HU) für Kraftfahrzeuge (KFZ) zu reformieren.

Der Verband der TÜV e.V. begrüßt die Entscheidung des Bundesrates. Die wichtigste Neuerung wird die Einführung einer umfassenden Elektronikprüfung sein. Alle sicherheitsrelevanten elektronischen Systeme, wie etwa ABS, ESP, Spurhalteassistent oder Abstandsregler, werden künftig direkt über eine Schnittstelle auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft. Die „Elektronik-HU“ gilt auch für alle Nutzfahrzeuge. „Damit kann das hohe Maß an Sicherheit, die das moderne Fahrzeug bietet, aufrecht erhalten werden“, erläutert Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VdTÜV, „Für die Verkehrssicherheit, die ihren hohen Standard wesentlich elektronischen Assistenzsystemen verdankt, ist dies unverzichtbar.“

Um die technischen Voraussetzungen für die Elektronik-HU zu schaffen, wurden von den Prüforganisationen bereits so genannte HU-Adapter erfolgreich entwickelt und getestet. Die Elektronik HU wird für alle Pkw, die nach dem 1. Juli 2012 zugelassen sind, schrittweise eingeführt. Im Gegensatz zu den Pkw erfolgt die die Umsetzung bei den Nutzfahrzeugen später. Wie der VdTÜV erklärt, wird im Bereich Nfz ab 1. Januar 2013 mit dem HU-Adapter zunächst geprüft, ob die Systeme so vorhanden sind, wie vom Hersteller vorgegeben oder ob zum Beispiel nachträglich welche dazugekommen sind. Eine Wirkungsprüfung der Systeme wird schrittweise ab 1. Januar 2014 eingeführt.

Zudem beschloss der Bundesrat, auf die so genannte Rückdatierung zu verzichten. Wird der Prüftermin um mehr als zwei Monate überzogen, wird die neue Plakette nicht mehr – wie bisher – nur für die Restlaufzeit ausgestellt, sondern für das volle Intervall ab Prüfungstag. „Wird der Termin für die HU um mehr als zwei Monate überzogen, hat dies bei Kraftomnibussen jedoch noch eine zusätzliche Sicherheitsprüfung zur Folge“, ergänzt Frank Volk, TÜV Süd, auf Anfrage.

Der Wegfall der Rückdatierung dürfe generell nicht als Einladung zur Überziehung missverstanden werden, so der VdTÜV. „Durch Mängelstatistiken wie den TÜV-Report  lässt sich belegen, dass sich der technische Zustand eines Fahrzeugs verschlechtert, je weiter die Prüftermine auseinander liegen“, so Brüggemann. „Eine Überziehung über zwei Monate stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach wie vor mit einem Bußgeld belegt sein wird.“ Da nach einer Überziehung der Prüfaufwand bei einer HU höher sei, werde in diesem Fall eine um 20 Prozent höhere Gebühr erhoben. Vereinheitlicht wird auch der systematische Prüfkatalog, mit dem die Prüforganisationen potentielle Mängel an Fahrzeugen feststellen und dokumentieren. Für Kunden und Werkstätten soll dies künftig mehr Transparenz bedeuten, da Mängel für eventuell notwendige Reparaturen zielgenau beschrieben werden könnten. (ah)

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