Gemeinsam mit anderen Bundesländern hat Brandenburg dem von Verkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Gesetzesentwurf einen Alternativentwurf gegenüber gestellt, „von denen wir überzeugt sind, dass sie dazu beitragen, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beziehungsweise den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) als Teil der Daseinsvorsorge von Ländern und Kommunen zu stärken“, so Brandenburgs Verkehrsminister Jörg Vogelsänger (SPD), bis Ende 2012 auch Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz. Weiterhin sollen eigenwirtschaftliche Verkehre im Rahmen eines Genehmigungswettbewerbs möglich sein. Der Gesetzesentwurf stärkt aber die Position der zuständigen Aufgabenträger, damit diese in die Lage versetzt werden, Qualität und Quantität des öffentlichen Verkehrsangebots im Rahmen eines Nahverkehrsplans zu bestimmen und im Zweifel auch durchzusetzen. Die Länder sprechen sich mehrheitlich dafür aus, dass die Vergabe von Verkehrsleistungen im Regelfall über eine Ausschreibung erfolgen soll, dass aber auch die Möglichkeit der Direktvergabe erhalten bleibt. „Wir bekennen uns auch klar dazu, dass Tarif- und Sozialstandards bei der Vergabe berücksichtigt werden“, so der Minister weiter. Mit der Freigabe von Fernbuslinien soll erreicht werden, dass insbesondere für kostenorientierte Nutzer eine Alternative zum immer weiter ausgedünnten Schienenfernverkehr geschaffen wird. Bestehende öffentliche Nahverkehre sollen hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Bis 2017 soll die Barrierefreiheit erreicht werden. (akp)
Länder schlagen Korrekturen beim PBefG-Entwurf vor
Bei der heutigen Sitzung, 7. September 2011, des Bundesratsfachausschusses für Verkehr gab es von den Ländern mehrheitlich eingebrachte Änderungsanträgen zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes.