Man begrüße das von der Europäischen Kommission vorgelegte „EU Passenger Package“ als wichtigen Schritt hin zu einem „digitalen, kundenorientierten und wettbewerbsfähigen europäischen Mobilitätsmarkt“, erklärte der Deutsche Reiseverband (DRV). Die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Mobilitätsdaten, zur Förderung multimodaler Reiseangebote sowie zur Vereinfachung grenzüberschreitender Buchungen könnten dazu beitragen, „Reisen innerhalb Europas attraktiver und einfacher zu gestalten“, so der DRV.
Neue Regelungen praxisgerecht ausgestalten
„Ein moderner europäischer Mobilitätsmarkt braucht faire Wettbewerbsbedingungen, klare Verantwortlichkeiten und gleiche Regeln für alle Verkehrsträger“, betonte Albin Loidl, Präsident des DRV. Das EU Passenger Package weise „insgesamt in die richtige Richtung“, sagte Loibl. Jetzt komme es darauf an, „bestehende Rechtsunsicherheiten auszuräumen und die neuen Regelungen praxisgerecht auszugestalten“. Die Vorschläge durchlaufen gerade das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU und werden vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union geprüft und verhandelt. Der DRV sieht hier noch Klarstellungsbedarf.
Rechtssicherheit für Pauschalreisen schaffen
Dies gilt etwa für den Bereich der geplanten Verordnung für multimodale Buchungsdienste, hier betont der DRV: „Reiseveranstalter dürfen nicht als digitale Vertriebsplattform eingestuft werden, allein weil sie verschiedene Beförderungsleistungen in einer Pauschalreise oder verbundenen Reiseleistung kombinieren.“ Pauschalreisen seien eigenständige Gesamtprodukte mit einem eigenen Rechtsrahmen und umfassenden Schutzmechanismen für Reisende und sollten hier ausgenommen werden. „So könnten etwaige Rechtsunsicherheiten und Abgrenzungsprobleme von vornherein ausgeräumt werden“, so der DRV.
DRV fordert gleiche Wettbewerbsregeln für alle Verkehrsträger
Positiv bewertet der DRV die vorgesehenen Regelungen für einen diskriminierungsfreien Zugang zu Bahntickets und Mobilitätsdaten sowie die Erleichterung grenzüberschreitender Bahnreisen. Diese Grundsätze sollten nach Auffassung des Verbandes jedoch nicht auf den Schienenverkehr beschränkt bleiben. Wenn die Europäische Kommission verpflichtende Datenzugänge und diskriminierungsfreie Vertriebsbedingungen für den Bahnsektor als notwendig erachtet, sollten vergleichbare Wettbewerbsprinzipien perspektivisch auch für den Luftverkehr und weitere Verkehrsträger gelten.
Verantwortlichkeiten klar zuordnen
Im Zusammenhang mit den geplanten Single Tickets weist der DRV zudem darauf hin, dass Verantwortung und Haftung dort liegen sollten, wo die maßgeblichen Informationen bereitgestellt werden. Reiseveranstalter und Ticketverkäufer sind bei der Zusammenstellung entsprechender Angebote auf die von den Verkehrsunternehmen bereitgestellten Fahrplan-, Anschluss- und Umsteigedaten angewiesen. Voraussetzung für eine Haftung sollte daher sein, dass „diese Informationen vollständig, korrekt und aktuell zur Verfügung gestellt werden“.