Danach soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent für die Fahrgastschifffahrt über den 31. Dezember 2011 hinaus bis zum 31. Dezember 2013 gelten. Das teilte der Hotelverband Deutschland (IHA) mit. „Das ist mit Blick auf die mittelständischen Anbieter von Flusskreuzfahrten an Rhein, Mosel und Elbe richtig und wichtig“, sagte IHA-Vorsitzender Fritz G. Dreesen. Wann der Bundestag über den Gesetzentwurf entscheidet, steht noch nicht fest. Ursprünglich sollte bei Flusskreuzfahrten zum Jahreswechsel der volle anstelle des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes anfallen. Statt bisher sieben Prozent müssten die Fahrgast- und Flusskreuzfahrt-Reedereien dann 19 Prozent auf ihren Ticketpreis aufschlagen. Für die Unternehmen wäre das ein massives Problem, denn viele Reisen für 2012 sind bereits gebucht. Ohne eine Verlängerung müssten die Anbieter die Mehrwertsteuer-Differenz aus eigener Tasche zahlen, da Pauschalreisepreise um maximal fünf Prozent erhöht werden dürften. (ag)
Mehrwertsteuererhöhung bei Flussreisen auf der Kippe
Der Bundesrat hat am Freitag, den 25.11.2011, auf Antrag der SPD-geführten Landesregierung von Rheinland-Pfalz beschlossen, sich für die Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Personenbeförderung auf Schiffen einzusetzen.