Mofair: VDV und bdo für Bestandssicherung und Marktabschottung zulasten der Fahrgäste

01.07.2010 11:49 Uhr
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Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) haben eine Anpassung des PBefG an die EU-Verordnung 1370 vorgeschlagen. Dieser Vorschlag genüge in keiner Weise den Anforderungen, die die europäischen ÖPNV-Verordnung 1370 an Rechtsicherheit und Wettbewerb stellt, so Mofair.

VDV und bdo würden den Vorrang kommerzieller Verkehre in der Weise wünschen, dass solche Verkehre, die Gewinne erwirtschaften, in jedem Fall vorrangig genehmigt werden müssen. Sollte dieser kommerzielle Verkehr nicht ausreichen, sollen die Aufgabenträger zusätzlich auf ihre Kosten weitere Verkehrsleistungen bestellen und bezahlen. Wolfgang Meyer, Präsident von Mofair, spricht von einem "Bärendienst" für die Fahrgäste des ÖPNV. Das einheitliche und aufeinander abgestimmte Verkehrsangebot im Gebiet eines Aufgabenträgers oder Verkehrsverbundes werde zulasten der Fahrgäste zerstört, so Meyer. Da nach Meinung von VDV und bdo mit einer Linienverkehrsgenehmigung nach dem PBefG auch kein ausschließliches Recht verbunden ist, können die Verkehrsunternehmen einander stets Konkurrenz machen. „Chaos für die Fahrgäste ist damit vorprogrammiert“, warnt Meyer. Mofair schlägt vor, dass die bisherigen Verkehrsunternehmen bei Ausschreibungen ein einseitiges Nachbesserungs- und Eintrittsrecht in das Angebot des Bestbietenden erhalten. Die europäische Verordnung fordert, dass Deutschland einen effizienten und schnellen Rechtschutz gewährleistet, betont Mofair. Dessen ungeachtet würden VDV und bdo für ein- und dieselbe Vergabe von Verkehrsleistungen zwei verschiedene Rechtwege etablieren: Das Verwaltungsgericht und die Vergabekammer. (beg)

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