Darauf weist der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) hin. Die betroffenen Fahrzeuge müssen zwischen dem 15. November und 31. März mit Winterreifen ausgerüstet sein. Die Winterreifen müssen mit M+S, M-S, M. S., M&S, MS, Matsch und Schnee, 3PMSF oder 3 Peak Mountain Snowflake gekennzeichnet sein und eine Mindestprofiltiefe von fünf Millimetern aufweisen. Verstöße können laut NWO mit umgerechnet circa 93 Euro pro Reifen geahndet werden. (ah)
Neu: Winterreifenpflicht in Norwegen

Ab dem kommenden Winter gilt in Norwegen eine generelle Winterreifenpflicht für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (gegebenenfalls einschließlich Anhänger).