Das berichtet der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo). Die Umweltzone gilt rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche. Alle Busse der Euroklassen III mit Rußpartikelfilter und höher können nach vorheriger Onlineregistrierung die Stadt kostenfrei befahren. Die Registrierung ist einmalig, gebührenfrei und bleibt bis zur Einführung der strengeren Vorschriften im Jahr 2020 gültig. Alle Busse der Euroklasse III ohne Rußpartikelfilter dürfen nur nach vorheriger Registrierung und nach Bezahlung eines Entgeltes die Zone befahren. Die Beantragung der gebührenpflichtigen Zulassung muss spätestens einen Tag vor Einfahrt erfolgen. Alle Busse bis Euro II dürfen die Innenstadt nicht mehr befahren. Für diese Fahrzeuge kann jedoch bis zu acht Mal pro Jahr und Nummernschild eine Tageskarte erworben werden.
An den Grenzen der Umweltzone werden Kameras aufgestellt, die jedes Kennzeichen erfassen. Daraufhin wird das Nummernschild mit einer Liste zugelassener Fahrzeuge verglichen. Sollten Fahrzeuge, die nicht auf der Liste stehen, in die Zone fahren, erhalten diese einen Bußgeldbescheid. Im Februar besteht vorerst eine Übergangsfrist, in welcher nur Verwarnungen ausgestellt werden. Ab März wird für jeden Verstoß ein Bußgeld in Höhe von 125,00 Euro erteilt. Das Bußgeld erhöht sich ab 2018 für diejenigen, die häufiger die Regelung missachten, von 150,00 Euro beim ersten Verstoß bis hin zu 350,00 Euro ab dem dritten Verstoß innerhalb von zwölf Monaten. Zur Onlineregistrierung führt folgender Link: https://lez.antwerpen.be/?Taal=DE. (pb)