Das bisherige Punktesystem und insbesondere die sehr differenzierte Bewertung der einzelnen Verkehrsverstöße mit einer verschieden hohen Punktzahl hätten sich bewährt und seien ein geeignetes Instrument zur Erhaltung und Förderung der Verkehrssicherheit. Insofern bestehe kein Reformbedarf. „Die Verkürzung der Grenze auf acht Punkte wird zu deutlich mehr Fahrerlaubnisentziehungen führen“, so Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Fast alle Bürger seien dringend auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen. Der Bürger müsse nun um jeden Punkt vor Gericht kämpfen, weil der Führerscheinverlust deutlich näher rücke. „Besonders zu bedauern ist, dass die Möglichkeit der Punktelöschung durch freiwillige Maßnahmen entfällt“, so Elsner weiter. Das System habe sich aber bewährt. Wenn man die Möglichkeit des freiwilligen Punkteabbaus im unteren – nach neuem System „grünen Bereich“ – zuließe, beträfe das keine notorischen Raser. Diese hätten immer einen hohen „Punktestand“, so Elsner. Ferner lässt nach Ansicht des DAV eine Unterteilung von Verkehrsverstößen in „leichte“ und „schwerere“ eine differenzierte Bewertung der Gefahr des einzelnen Verstoßes für die Verkehrssicherheit nicht mehr zu. Es gebe nur noch „Schwarz oder Weiß“. Bei der Einführung des neuen Systems wäre laut DAV nur eine komplette Punktelöschung der gerechteste Weg. Für eine „kräftige Anhebung der Geldbuße für Verkehrsgefährdung“ besteht aus Sicht des DAV keinerlei Anlass. Dringend notwendig sei in diesem Zusammenhang auch die Einführung eines gerichtlichen Rechtsschutzes gegen die Anordnung der MPU. Diesen gebe es bisher nicht, der Verkehrsteilnehmer sei somit rechtlos gestellt. Grundsätzlich begrüßt der DAV die Vereinfachung der Verjährungsregelung. Sie mache das System für Bürger transparenter. (ah)
Neues Fahreignungsregister: DAV fordert Überarbeitung
Die Pläne, im Zuge der Reform des Verkehrszentralregisters die Grenze bezüglich des Fahrerlaubnisentzuges auf acht Punkte zu senken, wird vom Deutschen Anwaltverein (DAV) kritisch bewertet.