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NWO: Tariftreuegesetz bedroht Omnibusunternehmen

24.09.2012 16:01 Uhr

Die neue Regelung von anzuwendenden Tarifverträgen im ÖPNV in Nordrhein- Westfalen, die aktuell von der Landesregierung vorbereitet wird, bedroht laut NWO mehr als 400 mittelständische private Busunternehmen in ihrer Existenz.

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Damit verbunden seien 10.000 Arbeitsplätze. In Kürze trifft das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales die Entscheidung darüber, ob entgegen allen rechtlichen Bedenken nur der Verdi-Tarifvertrag oder im Sinne der mittelständischen Wirtschaft auch der NWO-Tarifvertrag für repräsentativ eingestuft werde. Das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW ist zum 1. Mai 2012 in Kraft getreten. Für den Öffentlichen Personennahverkehr ist eine Sonderregelung vorgesehen: Es gilt hier nicht der gesetzliche Mindestlohn von 8,62 Euro, vielmehr sind in diesem Bereich repräsentative Tarifverträge anzuwenden. Für den straßengebundenen ÖPNV gibt es derzeit zwei bedeutende Tarifverträge: den Spartentarifvertag für die kommunalen Verkehrsbetriebe und den NWO-Tarifvertrag für das private Omnibusgewerbe. Letzterer liegt derzeit bei 11,65 EUro (Lohngruppe 3) – und damit ein Viertel über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,62 Euro. Der beratende Ausschuss zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen konnte sich nicht auf eine Empfehlung einigen. Die Gewerkschaftsseite, insbesondere Verdi, lehnte den NWO-Tarifvertrag ab. Dagegen sprachen sich die Arbeitgeber – auch der kommunale Arbeitgeberverband NRW – geschlossen dafür aus, dass beide Tarifverträge für repräsentativ erklärt werden.

Dennoch setzt Verdi, so der NWO, alles in Bewegung, um nur den eigenen Spartentarif für die kommunalen Verkehrsbetriebe für repräsentativ erklären zu lassen. Damit wolle Verdi erreichen, dass das private Omnibusgewerbe sich nicht mehr im ÖPNV betätige. Dabei habe sich im Bereich des ÖPNV in NRW über Jahrzehnte eine gute Kooperation entwickelt. Die kommunalen Verkehrsunternehmen seien im überwiegenden Besitz der Genehmigungen nach dem PBefG. Für die Erbringung der Fahrleistung würden je nach Unternehmen bis zu 50 Prozent private Omnibusunternehmen als Auftragsunternehmer eingesetzt. Als Argument berufe sich Verdi darauf, dass nur ein Tarifvertrag für repräsentativ erklärt werden könne. Dies widerspricht zum einen dem eindeutigen Gesetzestext und der Gesetzesbegründung, erklärt der NWO. Auch das Gutachten des renommierten Rechtsprofessors Dr. Stefan Greiner komme zu dem eindeutigen Ergebnis, dass der NWO-Tarifvertrag für repräsentativ erklärt werden müsse. Zudem fordere Verdi für Baden-Württemberg – das ein entsprechendesTariftreuegesetz wie in NRW erlassen will –, dass dort zwei Tarifverträge für repräsentativ erklärt würden. Dies wohl vor dem Hintergrund, dass dort die überwiegende Zahl der Beschäftigten dem Tarifvertrag des privaten Omnibusgewerbes unterliege und damit der kommunale Tarifvertrag herausfallen würde.

Die Entscheidung darüber, ob der NWO-Tarifvertrag für repräsentativ erklärt wird, hat nach NWO-Angaben für das private mittelständische Omnibusgewerbe in NRW eine existentielle Bedeutung. Im ÖPNV seien über 400 mittelständische private Mitgliedsbetriebe tätig. Diese beschäftigten auf der Grundlage des NWO-Tarifvertrages in diesem Segment 10.000 Arbeitnehmer. „Sollte der NWO-Tarifvertrag nicht für repräsentativ erklärt werden, so würde dies für die Betriebe bedeuten, dass sie sich nicht mehr um Aufträge im ÖPNV bewerben könnten. Denn eine unterschiedliche Bezahlung auf der Basis des NWO-Tarifvertrages für bestehende Aufträge und auf der Basis des Spartentarifvertrages für neue Aufträge ist betrieblich praktisch unmöglich. Außerdem ist der Spartentarifvertrag auf kommunale Betriebe zugeschnitten und für die privaten mittelständischen Betriebe damit de facto nicht umsetzbar. Die Landesregierung darf sich nicht dazu hergeben, einseitige Interessen zu vertreten und Verdi dabei zu helfen, die Existenz des privaten Omnibusgewerbes zu vernichten. Die neue Landesregierung hat sich schließlich zum Ziel gesetzt, den Mittelstand zu fördern. Wenn aber privaten mittelständischen Betrieben daran gehindert werden, sich im ÖPNV zu betätigen, wird dieses Ziel der Lächerlichkeit preisgegeben“, teilt der Verband abschließend mit. (ah)

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