Nachdem die Stadt Rom im Herbst zusätzlich zu den verschärften Zufahrtsregelungen extreme Änderungen bei den Voraussetzungen zum Erwerb der neuen Einfahrtsgenehmigungen angekündigt hatte, konnte der bdo mit Hilfe der IRU und weiteren Schwesterverbänden durch intensives Einwirken auf die Verantwortlichen der Stadt massive Auswirkungen auf die ausländischen Busunternehmen verhindern.
Die Zufahrtsregelungen sowie die Einfahrtsgenehmigungen sind nun wie folgt: Es wird künftig drei ZTL-Buszonen A, B und C geben, wobei Reisebusse in die innerste Zone C (Zentrum) künftig – bis auf wenige Ausnahmen – nicht mehr einfahren dürfen. Zeitgleich solle die Zahl der angrenzenden Parkplätze erhöht werden.
Die Zufahrtsbeschränkungen gelten laut bdo in den drei Zonen zu folgenden Zeiten:
- ZTL A: äußerste Zone (bislang ZTL 1), gültig 24 Stunden, sieben Tage die Woche inklusive Feiertage
- ZTL B: engere Zone (bislang ZTL 2), gültig von fünf bis 24 Uhr, täglich
- ZTL C: innere Zone im Zentrum, gültig 24 Stunden, sieben Tage die Woche inklusive Feiertage
Darüber hinaus werden das Parken am Kolosseum und die Zufahrt zum Vatikan neu organisiert.
Mit den neuen Einfahrtsbestimmungen wurde auch ein neues Online-Portal eingerichtet. Nun sei es möglich, online über das neue Portal die neuen Einfahrtsgenehmigungen, die seit dem 1. Januar 2019 gelten, zu erwerben. Das Portal ist zu finden unter https://busturistici2019.romamobilita.it/. (ts)