Gemäß der Regierungsverordnung RF Nr. 243 Juli 2012 sollen Personenbeförderer Daten über Reservierung, Ticketverkauf, Einstiegsort und Ankunft oder Abbruch der Reise an die russischen Behörden weitergeben. Die Datenübertragung erstreckt sich dabei auf ausgewählte Streckenverläufe innerhalb Russlands. Der Umfang der zu übertragenden Daten soll sich laut WBO vorerst auf die im maschinenlesbaren Abschnitt des Reisepasses enthaltenen Daten (API-Daten) beschränken. Wie diese Übertragung stattfinden soll, konnte bisher nicht geklärt werden, so der Verband.
Ursprünglich war vorgesehen, dass die Sicherheitsdienste und das Innenministerium in Russland schon zum 1. Juli 2013 Zugang zu den Daten erhalten. Es konnte aber erreicht werden, dass die Datenübertragung verschoben wurde. Nunmehr besteht jedoch nach WBO-Angaben auf russischer Seite kein weiterer Verhandlungsspielraum bezüglich einer erneuten Verlängerung
Die an die Personenbeförderer gerichtete Verpflichtung stellt das Omnibusgewerbe vor unverhältnismäßige Herausforderungen, so der WBO in einem Rundschreiben. Vor allem, weil der Verkauf von Bustickets individuell geregelt werde. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung habe sich für die Schaffung einer Ausnahmeregelung für einzelne Verkehrsträger eingesetzt. Jedoch bestehe auch hier seitens der russischen Behörden kein Entgegenkommen. Der bdo Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen hat die Russische Botschaft und das Auswärtige Amt kontaktiert und auf die Konsequenzen hingewiesen, die eine solche Reglung mit sich bringt. Auf europäischer Ebene steht zudem die IRU mit der Europäischen Kommission und dem russischen Verkehrsministerium in Kontakt. (ah)