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Sechsjähriger fährt mit Kettcar auf Straße

07.12.2019 09:49 Uhr
Sechsjähriger fährt mit Kettcar auf Straße
© Foto: Irina Schmidt/stock.adobe.com

Es kam zu einem Unfall zwischen einem jungen Kettcarfahrer und einer Autofahrerin. Das Amtsgericht Zeitz teilte die Haftung fifty-fifty - und kritisierte die Eltern des Kindes.

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Eine Autofahrerin fuhr von einem Tankstellengelände auf die Straße und stieß mit einem sechsjährigen Jungen zusammen, der dort mit seinem Kettcar fuhr. Es kam zur Kollision, bei der es glücklicherweise nur Lackschäden gab. Diese wollte die Autofahrerin von den Eltern des Kindes bezahlt haben. Denn diese hätten ihre Aufsichtspflichtverletzt, argumentierte sie.  Die Eltern sahen das anders. Ihr Kind sei im Straßenverkehr sehr selbstständig und fahre alleine mit dem Bus zur Schule. Außerdem habe man viel geübt, wie eine Straße zu überqueren sei.

Das Amtsgericht Zeitz entschied, dass die Parteien den Schaden teilen müssten. Gegen die Eltern sprach laut Urteil: Sie hätten verhindern müssen, dass ihr Kind im öffentlichen Verkehrsraum mit einem dafür „völlig ungeeigneten“ Kettcar unterwegs sei – auch wenn sich ihr Sohn dort schon selbstständig bewege und man diesen dort nicht dauernd beaufsichtigen müsse. Dennoch hätten sie ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Gegen die Autofahrerin sprach die Betriebsgefahr ihres Autos – von einem Auto geht grundsätzlich Gefahr aus – und die Tatsache, dass sie sich nicht sorgfältig genug nach dem Jungen umgeschaut habe, nachdem sie diesen auf dem Tankstellengelände bemerkt habe.

Amtsgerichts Zeitz

Aktenzeichen 4 C 22/18

(tc)

 
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