Aufgrund erneuter Änderungen in einigen Bundesländern hat der bdo seine Übersicht zu den Auflagen bei Busreiseverkehren in den einzelnen Ländern aktualisiert. Die Änderungen betreffen Baden-Württemberg und Hessen. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Bundesländern finden Mitglieder wie immer in der Corona-Datenbank des bdo unter diesem Link. Für alle anderen hier die schriftlichen Erläuterungen:
Baden-Württemberg
Busreisen ab 15. Juni 2020 unter Auflagen wieder möglich
Maskenpflicht (Ausnahme: für Fahrpersonal, wenn anderweitige Schutzmaßnahmen getroffen werden (z.B. Trennvorrichtung)
Bayern
Busreisen seit 30. Mai 2020 unter Auflagen wieder möglich
1,5 m Abstand und Maskenpflicht; (Ausnahme: Personen aus dem gleichen Haushalt und Personengruppen aus 2 Haushalten bei gemeinsamer Buchung), Verbot von geschlossenen Gruppenreisen (Ausnahme: Einzelbuchungen und Buchungen für Gruppen aus max. 2 Haushalten möglich)
Berlin
Gewerbliche Ausflugs- und Stadtrundfahrten seit dem 25. Mai 2020 unter Auflagen wieder möglich
1,5 m Abstand und Maskenpflicht
Brandenburg
Busreisen und Stadtrundfahrten seit 25. Mai 2020 unter Auflagen wieder möglich
1,5 m Abstand und Maskenpflicht
Bremen
Busreisen seit 27. Mai 2020 unter Auflagen wieder möglich
1,5 m Abstand (Ausnahme: Personen aus dem gleichen Haushalt), Maskenpflicht und max. Besetzung mit 50 %
Hamburg
Busreisen seit 13. Mai 2020 unter bestimmten Auflagen wieder zulässig
Maskenpflicht und wenn möglich 1,5 m Abstand
Hessen
Busreisen seit 9. Mai 2020 unter bestimmten Auflagen wieder zulässig
1,5 m Abstand (Ausnahme: Personen aus dem gleichen Haushalt) ODER Maskenpflicht (Ausnahme: für Fahrpersonal, wenn anderweitige Schutzmaßnahmen getroffen werden (z.B. Trennvorrichtung)
MecklenburgVorpommern
Busreisen seit 25. Mai 2020 unter bestimmten Auflagen wieder zulässig
1,5 m Abstand (Ausnahme: Personen aus dem gleichen Haushalt) und Maskenpflicht (Ausnahme: Fahrzeugführer)
Niedersachsen
Busreisen seit 08. Juni 2020 unter bestimmten Auflagen wieder zulässig
Eine freie Sitzreihe zwischen Fahrgästen (Ausnahme: Personen aus dem gleichen und einem weitern Haushalt) und Maskenpflicht
NordrheinWestfalen
Busreisen seit 30. Mai 2020 unter Auflagen wieder möglich
1,5 m Abstand (Ausnahme: Personen aus dem gleichen Haushalt sowie weitere Gruppenkonstellationen bis max. 10 Pers.) ODER Maskenpflicht
Rheinland-Pfalz
Busreisen seit 10. Juni 2020 unter bestimmten Auflagen wieder zulässig
Maskenpflicht
Saarland
Busreisen seit 25. Mai 2020 unter Auflagen wieder möglich
1,5 m Abstand (Ausnahme: Personen aus dem gleichen Haushalt) ODER Maskenpflicht
Sachsen
Busreisen seit 08. Juni 2020 unter bestimmten Auflagen wieder zulässig
Maskenpflicht
Schleswig-Holstein
Busreisen seit 09. Mai 2020 unter bestimmten Auflagen wieder zulässig
Reisebus darf nur zu max. 50 % besetzt werden und Maskenpflicht
Sachsen-Anhalt
Busreisen seit 28. Mai 2020 unter bestimmten Auflagen wieder zulässig
1,5 m Abstand (Ausnahme: Personen aus dem gleichen Haushalt) und Maskenpflicht
Thüringen
Busreisen ab 13. Juni 2020 unter Auflagen wieder möglich
Maskenpflicht