Streik im Pforzheimer Nahverkehr rechtmäßig

05.08.2016 17:14 Uhr
Verdi
©Foto: ddp/Michael Urban

Das Landesarbeitsgericht hat gestern am Mittwoch in zweiter Instanz einen Streik im Pforzheimer Nahverkehr für rechtmäßig erklärt.

Damit ist der Versuch der Stadtverkehr Pforzheim GMBH und co KG (SVP) gescheitert, den Arbeitskampf auf juristischem Weg auszuhebeln.

Martin Gross, stellvertretender ver.di Landesbezirksleiter: „Mit dieser Entscheidung ist endgültig Rechtssicherheit hergestellt. Das ist gut für die streikenden Busfahrerinnen und Fahrer in Pforzheim, das ist aber auch gut für die Gewerkschaften. Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Der Versuch, es in Pforzheim in Frage zu stellen, ist gescheitert.“

Die SVP hatte gegen den Streik von ver.di geklagt. Begründet wurde die Klage damit, dass sich ein Streikaufruf und damit der Streik auch gegen die Stadt, hundertprozentige Komplementärin und Kommanditistin und damit einen nicht direkt beteiligten Akteur gerichtet habe. Damit, so die Argumentation der Kläger, wäre der gesamte Streik rechtswidrig. Nachdem bereits die erste Instanz ver.di Recht gegeben hatte, hat nun auch das Landesarbeitsgericht diese Entscheidung bestätigt und die gegnerische Berufung vollumfänglich und kostenpflichtig zurückgewiesen.

Rüdiger Steinke, ver.di Verhandlungsführer in Pforzheim: „Der Konflikt im Pforzheimer Nahverkehr hat viele Facetten, selbstverständlich steht die Stadt in diesem Konflikt in der Verantwortung. Die gekündigten Beschäftigten hatten und haben nur ein Mittel zur Wahrung ihrer Interessen und das heißt Streik. Und ihr Streikrecht wiegt schwerer als Formalitäten, das ist jetzt auch vom Landesarbeitsgericht bestätigt worden.“ (dpa)

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