Wie sollen die hohen Spritpreise gesenkt werden?
Das erste Entlastungsinstrument ist unter dem Namen Tankrabatt bekannt. Damit gemeint ist eine Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe um 14 Cent pro Liter. Dadurch sinkt auch die darauf erhobene Mehrwertsteuer, insgesamt ergibt sich eine Steuersenkung von knapp 17 Cent pro Liter.
Das zweite Instrument ist der Spritpreisdeckel. Dabei wird vom Staat ein Höchstpreis für Sprit festgelegt, zum Beispiel täglich. Eine Behörde berechnet die maximal erlaubten Preise für Benzin und Diesel anhand verschiedener Faktoren. So werden neben dem Brennstoffpreis auch etwa die Kosten für Transport, Lagerung, Versicherung und Verluste berücksichtigt. Den Unternehmen wird auch eine Gewinnspanne zugestanden.
Drittens sollen zu Beginn des neuen Jahres weitere "zielgerichtete Maßnahmen" für Bürger vor allem mit kleinen und mittleren Einkommen sowie für Unternehmen geprüft werden, hieß es in der Ankündigung der Regierung.
Wann sollen diese Entlastungen wirksam werden?
Der Tankrabatt soll möglichst ab 1. Oktober bis Ende dieses Jahres gelten, drei Monate lang. Spätestens zum 1. Januar 2027, also an den Tankrabatt anschließend, soll der Preisdeckel eingeführt werden, nicht dauerhaft, sondern solange die Krise anhält.
Kommt die Steuersenkung an?
Das lässt sich erst nach Rückkehr zum alten Steuersatz sagen, aber die Erfahrung lehrt: Die Konzerne dürften den Rabatt an die Kundschaft weitergeben, möglicherweise aber nicht vollständig. Das haben Analysen des Tankrabatts in den Monaten Mai und Juni gezeigt, etwa durch das Bundeskartellamt und die Monopolkommission, auch wenn die Mineralölwirtschaft betonte, die Steuererleichterung «durchweg und in voller Höhe» weitergegeben zu haben.
Laut Münchner Ifo-Institut war die Entlastung bei Super E5 und Super E10 nahezu vollständig auch an den Zapfsäulen zu spüren. Beim Diesel aber wurden nur durchschnittlich 12 Cent pro Liter weitergegeben - deutlich weniger als die 16,7 Cent, um die die Steuer gesenkt wurde. Nach Auslaufen des Rabatts Ende Juni zogen die Preise wieder an.
Was sind die nächsten Schritte bis zur Entlastung?
Soll der Tankrabatt wie geplant zum 1. Oktober greifen, ist ein verkürztes Gesetzgebungsverfahren nötig. Da passt es gut, dass in dieser Woche Bundestag und Bundesrat tagen.
Das Verfahren könnte so aussehen: Das Bundesfinanzministerium schickt den Koalitionsfraktionen eine sogenannte Formulierungshilfe, damit diese - und nicht die Bundesregierung - den Gesetzentwurf sofort im Bundestag einbringen. So fällt die erste Beratungsrunde im Bundesrat weg. Der Bundestag könnte dann am Mittwoch in erster Lesung über den Gesetzentwurf beraten und ihn nach den Ausschussberatungen am Freitag annehmen. Direkt im Anschluss würde der Bundesrat das Gesetz beschließen.
Weniger Zeitdruck gibt es für den Gesetzgeber beim Spritpreisdeckel. Der Bund will "in regelmäßige Gespräche mit der Mineralölwirtschaft eintreten", um dann festzulegen, wie die Maximalpreise für die Kraftstoffe festgelegt werden.
Was kosten die Maßnahmen den Steuerzahler?
Rund 2,5 Milliarden Euro, so die Erwartung der Bundesregierung. Der zweimonatige Tankrabatt im Frühsommer hatte den Bund rund 1,6 Milliarden Euro gekostet. Wie viel es genau wird, hängt davon ab, wie viel die Menschen tanken. Und ob es wirklich gelingt, den Tankrabatt zum 1. Oktober umzusetzen. Neu und besonders ist, dass sich diesmal die Länder zur Hälfte beteiligen.
Der geplante Spritpreisdeckel ist anders gelagert. Wenn ein Mechanismus für Höchstpreise für Benzin und Diesel mit den Mineralölkonzernen verabredet wird, führt das aller Voraussicht nach zu geringeren Gewinnmargen der Unternehmen, kostet also die Allgemeinheit nichts. In den Nachbarländern Belgien und Luxemburg gibt es das bereits.
Wer profitiert von den beiden Instrumenten?
Von der Steuersenkung profitiert jeder, der tankt. Je größer die Menge, desto größer ist die Entlastung. Das gilt auch für Busunernehmen.
Ein Anreiz zum Spritsparen für Privatpersonen fehlt beim Tankrabatt ebenso wie beim Preisdeckel.
In welchem Maße der Deckel die Preise drückt, hängt von der noch nicht bekannten Berechnungsmethode ab.