Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) informiert darüber, dass seit dem 1. Januar 2020 für das gesamte Stadtgebiet Stuttgarts das Fahrverbot für Euro 4-Reisebusse greift. Die Ausnahmeregelung per Allgemeinverfügung endete demnach mit Ablauf des 31. Dezember 2019. Ausnahmen würden nunmehr nur noch im Einzelfall bei einer Existenzgefährdung des Unternehmens erteilt.
Falls im April 2020 absehbar sei, dass der NO2-Jahresgrenzwert 2020 nicht eingehalten werden kann, werde ein ganzjähriges Fahrverbot für Dieselkraftfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm Euro 6 verhängt, so der bdo weiter. Dieses solle dann im Bereich des Talkessels sowie in den Stadtbezirken Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen gelten.
Für Fahrzeuge im Linienverkehr sowie Reisebusse der Euronorm 5 bestehe derzeit außerdem noch eine befristete Ausnahme per Allgemeinverfügung bis zum 30. Juni 2022. (ts)