Der Bundesrat entscheidet am 15. Dezember, ob die Bundesländer eine Kontrollmöglichkeit über die Fahrpreise der Deutschen Bahn behalten. Den Vorschlag, das vorhandene Tarifgenehmigungsverfahren abzuschaffen, hatte das Land Hessen eingebracht.
Nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) wäre dies wettbewerbsverzerrend gegenüber der Busbranche. „Während die Bahn im touristischen Segment mit nicht kostendeckenden Angeboten wie dem ‘Schönes-Wochenende-Ticket’ am Markt agiert, versucht sie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr die Preise durch Tarifsteigerungen hoch zu halten“, so der Verband in einer Pressemitteilung. Ohne die Tarifkontrolle sei im Schienenverkehr der Weg zur Quersubventionierung endgültig frei.
Der bdo begrüßt daher die Initiative des Landes Sachsen-Anhalt, das Tarifgenehmigungsrecht entsprechend den Regelungen zum Personenbeförderungsrecht für Busse auszugestalten. Bisher haben sich nur die Länder Brandenburg und Rheinland-Pfalz diesem Antrag angeschlossen. Damit stünden 13 Bundesländer im Widerspruch zum Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 22. November, so der bdo. Dieser sah vor, den Gesetzentwurf um Elemente der Angemessensheitsprüfung zu ergänzen.