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Tarifvertrag Hessischer Busunternehmer ist Basis im Tariftreuegesetz

15.02.2016 17:28 Uhr

Nun steht es auch im Hessischen Staatsanzeiger: Tariftreue ist absolute Pflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

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Öffentliche Auftraggeber dürfen künftig nur noch Aufträge an Unternehmen und Bieter vergeben, die sich an repräsentative Tarifverträge halten. So sieht es das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vor. Ein Bestandteil dieser Vorgabe ist der Tarifvertrag des Landesverbandes Hessischer Omnibusunternehmer (LHO).

Busunternehmer aus Hessen bezeichnen dieses neue Gesetz als wichtigen Schritt zu gleichen Wettbewerbsbedingungen. „Endlich ist gewährleistet, dass alle Bewerber um Buslinien- und Verkehrsausschreibungen die gleichen Mindeststandards erfüllen und ihre Beschäftigten – wie im LHO-Tarifvertrag vorgesehen – angemessen bezahlen müssen“, machte Karl Reinhard Wissmüller, Vorsitzender des LHO, bei einer Fachtagung seines Busunternehmerverbandes vom 11. bis 14. Februar in Regensburg deutlich.

Kritisch sehen die Unternehmer die Tatsache, dass in das Gesetz keine Lohnkostenanpassung aufgenommen wurde. Denn auf der einen Seite verpflichtet das Gesetz die Betreiber, tarifliche Entwicklungen über viele Jahre nachzuvollziehen, auf der anderen Seite fehlt jedoch eine entsprechende Preisanpassungsklausel. Folge: Die Unternehmen bleiben laut LHO während der Dauer eines Vertrages mit den öffentlichen Auftraggebern auf den steigenden Lohnkosten sitzen, die zwischen den Tarifpartnern aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern geschlossen werden. Bisher gebe es vom Gesetzgeber lediglich eine Empfehlung, dass „die Besteller den Unternehmen … einen Ausgleich gewähren“. Dieser bestehe derzeit allenfalls als Anpassung an einen Fremdindex, der jedoch losgelöst von der LHO-Tarifentwicklung sei und ein zu enges Korsett bilde. Mit Blick auf die bevorstehenden Tarifverhandlungen im Sommer 2016 appellieren Hessens Busunternehmer, nach Lösungen zu suchen, um die Risiken von tariflichen Erhöhungen bei langlaufenden Verträgen abzufedern. Diese Fortschreibungsklauseln müssten das Ansteigen von Tariflöhnen stärker berücksichtigen, wenn während des Vertragszeitraumes neue Mantel- oder Lohntarifverträge für deutlich höhere Lohnkosten sorgen. (ah)

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