Die Kieler Verkehrsgesellschaft hatte im Februar 2015 angekündigt, künftig keine E-Scooter mehr in Bussen mitzunehmen, da diese in bestimmten Fahrsituationen im Bus kippen oder rustchen Könnten. Dagegen hatte der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. im Eilverfahren geklagt - und Recht bekommen. Das Gericht sah hierin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (§ 19 AGG), da es keinen sachlichen Grund für das pauschale Verbot gebe. Schließlich beträfen sie Sicherheitsbedenken nicht alle Elektro-Scooter gleichermaßen. Ein Verbot sei dann gerechtfertigt, wenn es dazu diene, Gefahren abzuwenden. Das hatte die Kieler Verkehrsgesellschaft in diesem Fall aber nicht windeutig genug belegen können. (akp)
Urteil: Mitnahme von Elektro-Scootern im Bus nicht pauschal verboten
Ein Verkehrsunternehmen darf nicht pauschal alle Elektro-Scooter von der Beförderung in Linienbussen ausschließen, da dies Menschen mit Behinderung unrechtmäßig benachteilige. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden.