Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen VDV hat eine Anpassung des nationalen Rechts an die am 3. Dezember 2009 in Kraft tretende neue EU-Verordnung für den ÖPNV noch in dieser Legislaturperiode gefordert. Der Ordnungsrahmen müsse klar und bundeseinheitlich sein, so der Verband im Rahmen einer Pressekonferenz anlässlich seiner Jahrestagung in Nürnberg. Es gehe jetzt darum, die Verordnung eins zu eins im PBefG zur Anwendung zu bringen, erklärte VDV-Präsident Günter Elste. Er appellierte an die Fachreferenten in den Ministerien und an die Politik, bundeseinheitliche Spielregeln zu schaffen, die rechtssicher angewendet werden können. Es dürfe keinen „föderalen Flickenteppich“ zu zentralen Fragen der Marktordnung des ÖPNV geben. Elste bewertet die Europäische Verordnung als tragfähige Grundlage für die ÖPNV-Branche. „Der EU-Kompromiss anerkennt im Kern die heute anzutreffende Vielfalt der Organisation und Finanzierung des ÖPNV in Europa. Die Gebietskörperschaften dürfen danach weiterhin selbst entscheiden, ob sie den ÖPNV selbst erbringen oder durch eigene oder private Unternehmen durchführen lassen.“ Das bedeute für die Praxis, dass ausgeschriebene Verkehre denselben Regeln folgen wie bisher, für nicht ausgeschriebene selbst oder mit eigenen Unternehmen erbrachte Verkehre müsse nach Inkrafttreten der Verordnung der neue Rechtsrahmen beachtet werden.
VDV warnt vor föderalem Flickenteppich
Rechtsrahmen für den ÖPNV in Deutschland muss zügig an EU-Vorgaben angepasst werden.