Der Bundesrat hat Anfang Juli die EG-Fahrpersonalrichtlinie (2002/15/EG) vollständig in deutsches Recht umgesetzt. Die neuen Regelungen zur Arbeitszeit für Bus- und Lkw-Fahrer sehen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vor. Diese kann jedoch auf bis zu 60 Stunden ausgeweitet werden, wenn die Mehrarbeit innerhalb von vier Monaten ausgeglichen wird. Bereitschaftszeiten – in erster Linie Zeiten, die als Beifahrer oder in der Schlafkabine verbracht werden, aber auch bestimmte Wartezeiten – zählen dabei nicht zur Arbeitszeit. Neu in das Gesetz aufgenommen wurde auch die Verantwortung des Arbeitgebers, die gesamte Arbeitszeit seiner angestellten Fahrer aufzuzeichnen. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, vom Fahrpersonal schriftlich Auskunft über in einem anderen Arbeitsverhältnis geleistete Arbeitszeiten zu verlangen. Die Beschäftigten müssen ihrerseits die Angaben schriftlich vorlegen. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) zeigt sich zufrieden mit der Umsetzung: Damit bleibe die in Deutschland in der Praxis bisher bestehende und zulässige Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung weiterhin erhalten. Die neuen Regelungen gelten für Fahrer zur Personenbeförderung von mehr als acht Fahrgastplätzen. Ausgenommen von der gesetzlichen Neuregelung sind dabei Fahrzeuge im Linienverkehr mit einer Linienstrecke von bis zu 50 Kilometern und besondere Nutzfahrzeuge, wie zum Beispiel Feuerwehr-, Rettungs- und Streitkräftefahrzeuge. Auch selbstständige Fahrer betrifft die Umsetzung der Fahrpersonalrichtlinie nicht. Das Gesetz wird voraussichtlich im August verkündet. Die Änderungen im Arbeitszeitgesetz würden dann am 1. September 2006 in Kraft treten. (tt, 18.07.2006)
Verantwortung für Arbeitgeber
EU-Fahrpersonalrichtlinie in deutsches Recht überführt