Laut einem Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Hamm darf für einen zweieinhalb Jahre alten Verkehrsverstoß kein Fahrverbot mehr verhängt werden, da ein Fahrverbot der Warnung und Besinnung des Kraftfahrers dienen solle. Der am 7. Februar in Kraft getretene Beschluss besagt, dass bereits eine zu lange Zeitspanne vergangen sei, um den Fahrer von einem weiteren Verstoß abzuhalten.
Verkehrsverstoß: Nach zwei Jahren verjährt
Kein Fahrverbot nach zwei Jahren.