Verkehrsverstoß: Nach zwei Jahren verjährt

15.09.2009 11:21 Uhr
Verkehrsverstoß: Nach zwei Jahren verjährt

Kein Fahrverbot nach zwei Jahren.

Laut einem Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Hamm darf für einen zweieinhalb Jahre alten Verkehrsverstoß kein Fahrverbot mehr verhängt werden, da ein Fahrverbot der Warnung und Besinnung des Kraftfahrers dienen solle. Der am 7. Februar in Kraft getretene Beschluss besagt, dass bereits eine zu lange Zeitspanne vergangen sei, um den Fahrer von einem weiteren Verstoß abzuhalten.

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