Sie wurde inhaltlich komplett überarbeitet und ist rechtlich auf dem aktuellen Stand. Seit der Verschärfung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr ist geklärt, dass sich der Auftraggeber künftig in angemessenen Zeitabständen darüber zu vergewissern und darauf hinzuwirken hat, dass das beauftragte Verkehrsunternehmen auf allen Ebenen in der Lage ist, die vorgeschrieben Lenk- und Ruhezeiten im Rahmen des Transportauftrags einzuhalten.
Mit der zwölfseitigen „Fahreranweisung Lenk- und Ruhezeiten“, die für die gezielte Schulung der Fahrer konzipiert ist, können Fahrer auf verständliche Art über ihre Pflichten und Rechte bei der Einteilung der Lenk- und Ruhezeiten unterrichtet werden. Fehler und Strafen können so leicht vermieden werden. Die Fahreranweisung ist die ideale Ergänzung zu den Büchern und dem Folienprogramm „Lenk- und Ruhezeiten“.
Aus dem Inhalt:
• Neuregelung § 20 FPersV zur Bescheinigungspflicht
• Infos zu den digitalen Kontrollgeräten der „neuen Generation“
• Die Geltung der Lenk- und Ruhezeiten für selbstfahrende Unternehmer
• Abtrennbare Fahrerbestätigung für den Arbeitgeber
• QuickCheck-Karte für die Hemdtasche: Die fünf wichtigsten Punkte auf einen Blick
Die Fahreranweisung Lenk- und Ruhezeiten (Bestell-Nr.: 13981) kann beim Vertriebsservice des Verlag Heinrich Vogel unter der Telefonnummer 089/ 20 30 43 -1600 oder im Internet unter http://www.heinrich-vogel-shop.de bestellt werden. (ah)