Die Arbeitsgeräusche von Omnibussen können besonders in Wohngebieten und Ruhezonen sehr störend sein. Zum Schutz der Anwohner ist es wichtig, dass die Kommunen lärmarme Busse betreiben. Daher werden mit dem Blauen Engel Grenzwerte für den zulässigen Lärmpegel von Omnibussen festgelegt. Zum Schutz der Gesundheit und Umwelt sind auch strenge Abgas- und Feinstaubwerte einzuhalten, heißt es in einer Mitteilung von MAN. Die Vergabe des Blauen Engels erfolgt unabhängig vom verwendeten Kraftstoff. Dabei muss es sich jedoch um einen Kraftstoff handeln, der im Rahmen der europäischen Typzulassung erlaubt ist. Welche Anforderungen die Fahrzeuge noch einhalten müssen: Die Schadstoffemissionen des Antriebsmotors der Fahrzeuge erfüllen die Grenzwerte nach EURO V oder EEV. Die verwendeten Kältemittel müssen ein akzeptables Treibhauspotential aufweisen. Für die Grundierung und Lackierung der Fahrzeuge sind Beschichtungsstoffe einzusetzen, die keine Lackrohstoffe mit Blei-, Chrom VI- und Cadmiumverbindungen enthalten. Beim Beschichtungsprozess dürfen die Lösemittelemissionen 150 g/m² nicht überschreiten.
Blauer Engel für MAN Stadtbusse
Insgesamt zehn Varianten des Stadtbusses MAN Lion’s City dürfen das Umweltzeichen „Blauer Engel“ mit dem Zusatz „schützt Umwelt und Gesundheit“ tragen.