Mittlerweile hat sich der bdo auf europäischer Ebene erkundigt und teilt mit, dass die Regeln auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge gelten. Eine Ausnahme besteht nur bei Fahrzeugen, für welche bereits im Zulassungsstaat eine vergleichbare Kennzeichnungspflicht gilt. Diese Warnhinweise werden in Frankreich anerkannt.
Für die ersten 12 Monate gilt eine Übergangsregelung. In diesem Zeitraum werden Warnaufkleber für den toten Winkel benötigt, diese müssen aber noch nicht strikt den Vorschriften des neuen Gesetzes entsprechen. Zusätzlich sollen die französischen Kontrollbehörden bis März 2021 bei Kontrollen nachsichtig vorgehen.
Die Warnhinweise können aufgeklebt, fixiert (z. B. Magnet) oder lackiert werden. Die Montage muss innerhalb folgender Bereiche erfolgen:
- an beiden Fahrzeugseiten (Achtung Gelenkbusse: an allen Fahrzeugabschnitten)
o horizontal: innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront ausgehend
o vertikal: in einer Höhe zwischen 0,9 Metern und 1,5 Metern
o Ausnahme: verglaste Flächen sind ausgenommen
- Am Fahrzeugheck
o horizontal: auf der rechten Fahrzeugseite
o vertikal: in einer Höhe zwischen 0,9 Metern und 1,5 Metern
Nachfolgend bietet der bdo einige nützliche Links:
So schreibt der Verband, dass weitere Informationen auf Seite 2 der deutschsprachigen Arbeitsübersetzung zu finden sind:
Anbei verlinkt der bdo weitere Bezugsquellen für die Warnhinweise: