Verschärfung der Kennzeichnungspflicht

18.06.2008 17:13 Uhr
grtg
©Foto: ddp

Ab 2010 braucht man neue Abgasfiltersysteme. Wer bis dahin nachrüstet, kann Kosten sparen und genießt Bestandsschutz.

Fahrzeugbesitzer müssen sich ab dem Jahr 2010 an noch strengeren Grenzwerten orientieren. Für Stickoxide gilt dann der Wert von 40 µg/m³ im Jahresmittel – bis dahin wird die Toleranzmarge jährlich um 2 µg/m³ vermindert. Um diesen Grenzwert einzuhalten, ist ein Dieselpartikelfilter plus SCR-System erforderlich. Das bedeutet, die Systeme werden um einiges teurer. Die Mehrkosten für diese Technik lassen sich vermeiden, wenn man vor 2010 ein aktuelles Nachrüstsystem einbauen lässt. Dann genießt man für die nächsten 15 Jahre Bestandsschutz. Die gesteigerte Nachfrage nach Nachrüstsystemen macht sich bei den Herstellern bereits bemerkbar. So nennt Baumot dies als Grund, seine Filtersysteme - je nach Einsatzzweck - künftig günstiger anbieten zu können.

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