Wie die Omnibusrevue bereits berichtete, brauchen Busse der Klassen M2 und M3 seit dem 1. Juli 2020 nicht nur auf den Antriebsachsen, sondern auch auf den Lenkachsen wintertaugliche Bereifung. „Dabei ist wichtig: Als Winterreifen nach der Vorschrift gilt dann nur ein Reifen, der das Symbol eines Bergs mit Schneeflocke trägt“, so DEKRA-Reifenexperte Christian Koch. Ob es sich um einen neuen, gebrauchten oder runderneuerten Reifen handelt, sei dabei unerheblich. Ältere M+S-Reifen (die Abkürzung steht für Matsch und Schnee), die bis Ende 2017 produziert worden sind, gelten noch bis zum 30. September 2024 als wintertauglich. Reifen für alle anderen Achspositionen (Anhänger, Vor- und Nachlaufachsen) müssen nicht mit Alpine- oder M+S-Symbol gekennzeichnet sein, um als wintertauglich zu gelten.
Profiltiefe und Luftdruck wichtig
Für den richtigen Grip auch auf glatter Fahrbahn sorgen eine ausreichende Profiltiefe und der korrekte Reifendruck. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe liegt in Deutschland bei 1,6 Millimetern. Aus Sicherheitsgründen sollte die tatsächliche Profiltiefe in jedem Fall über diesem Wert bleiben. Der ADAC Truckservice empfiehlt Winterreifen mit vier Millimeter Restprofil. Mindestens eine Antriebsachse sollte man mit sechs Millimetern Restprofil ausstatten. Im Ausland können andere Richtwerte gelten. Zudem sei es ratsam, die Schneeketten vor dem Wintereinbruch zu kontrollieren und das Anlegen der Ketten zu trainieren, so die Experten. Für Busse mit montierten Schneeketten gelten auch besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen, die in der Regel nicht über 50 km/h, teilweise noch darunter liegen, etwa auf Straßen in Gebirgspässen.
Situative Pflicht zum Reifenwechsel
Ein genaues Datum, ab wann der jährliche Reifenwechsel vorgeschrieben ist, gibt es in Deutschland nicht. Es gilt situative Winterreifenpflicht, die von den Witterungsbedingungen abhängt. Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit einer unzulässigen Bereifung unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. 80 Euro drohen in einem solchen Fall bei einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, 100 Euro bei deren Gefährdung und 120 Euro, wenn es dadurch zu einem Unfall gekommen ist. Dazu kommt jeweils ein Punkt in Flensburg. Ordnet der Fahrzeughalter bei winterlichen Straßenverhältnissen das Fahren ohne geeignete Reifen an oder lässt dies zu, kommt eine Strafe in Höhe von 75 Euro auf ihn zu.
Hohe Strafen im Ausland
Im Ausland sind Verstöße gegen die dortigen Winterreifenpflichten mitunter viel teurer. Teilweise sind Einreiseverbote und Führerscheinentzug sowie Bußgelder bis zu 5000 Euro vorgesehen. Der Reifenhersteller Continental hat jetzt eine praktische Übersicht mit allen relevanten Vorschriften für die Winterausrüstung in Europa zusammen gestellt. Diese finden Sie hier zum Download.
- Europäische Vorschriften zur Winterausrüstung bei Lkw und Bussen (632.3 KB, PDF)