In ihrem jetzt vorgelegten Referentenentwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Fernlinienverkehrs und nationalen, an die EU-Vorgaben angepassten, Durchführungsregelungen für den ÖPNV, sieht die Bundesregierung auch vor, das Verbot des § 48 Abs. 3 PBefG ersatzlos zu streichen, erklärt der RDA in einer Pressemitteilung. Zukünftig, voraussichtlich ab 2012, könnten dann bei innerdeutschen Ferienziel- und Ausflugsfahrten, den klassischen Buspauschalreisen, auch unterwegs Fahrgäste aufgenommen werden. Damit würde zugleich der seitens des RDA angestrebte Gleichstand mit dem liberalisierten EU-Gelegenheitsverkehr herbeigeführt. Diese Liberalisierung käme gerade auch den kürzeren Reisen innerhalb Deutschlands, dem Kerngeschäft der Bustouristik, zugute. (ah)
Aufhebung des innerdeutschen Unterwegsbedienungsverbots in Sicht
Nach Angaben des RDA will die Bundesregierung bei der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes das Unterwegsbedienungsverbot im innerdeutschen Gelegenheitsverkehr (Ausflugs- und Ferienzielfahrten) aufheben.