Erster Schritt für RDA-gbk-Zusammenschluss geschafft

12.01.2011 18:16 Uhr
RDA MV Frankfurt
© Foto: OMNIBUSREVUE

Bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 10. Januar 2010 stimmte die Mehrheit der Anwesenden für die Gründung eines gemeinsamen „Dachverbands“.

Der diesjährige Tag der Bustouristik am 10. Januar 2010 platze aus allen Nähten. Auch wenn das Thema „Eventreisen“ sicherlich viele der Anwesenden interessierte, dürfte ein großer Teil der Besucher vor allem wegen der anschließenden außerordentlichen Mitgliederversammlung des RDA in die Commerzbank-Arena nach Frankfurt gekommen sein. Auf der Agenda stand nur ein großes Thema: Zusammenschluss von RDA und gbk. Die Diskussion verlief wie auch schon in Bratislava bei der Mitgliederversammlung 2010 hitzig und zuweilen sehr persönlich. Immer wieder griffen die Gegenredner Antragsteller Meinhold Hafermann an. Dieser forderte in seinem Antrag mehr Transparenz bei der finanziellen Situation beider Verbände. Es wurde aus Protokollen vorgelesen und Veranstaltungen von vor 15 Jahren zitiert, zur Klärung trug beides wenig bei. Die seit Bratislava erbetenen Alternativen wurden lediglich in Form einer Fortführung des so genannten Frankfurter Abkommens erbracht – ein Weg, den die gbk nicht mitgehen will, da sie fürchtet die Nicht-Doppelmitglieder zu verlieren. Hierbei wäre die gbk zur Säule A4 des RDA geworden, die Service-Gesellschaft BusKom bliebe ebenso wie die Klassifizierung separat erhalten. Hierzu sagte PRDA-Präsident Richard Eberhardt: „Das können wir hier zwar diskutieren; es bringt uns aber nicht weiter, da die gbk anderslautend entschieden hat und nicht übergangen werden kann.“ Die Anträge auf Vertagung wurden alle mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Zur Abstimmung kam folglich das bereits bekannte Modell, bei dem ein nicht eingetragener Verein als Dach für einen Teil der Aktivitäten von RDA und gbk (PR, Lobby-Arbeit) gegründet werden soll. Der Vereinsvorstand besteht zunächst aus insgesamt vier Mitgliedern – zwei vom RDA, zwei von der gbk. Die Servicegesellschaften bleiben wo sie sind, eine Absicherung der beiden Verbandsvermögen kann laut der RDA-Rechtsanwältin Brigitte Bech-Schröder durch eine entsprechende Formulierung in der Satzung erreicht werden. Diesem Vorgehen stimmte die Mehrheit der anwesenden Mitglieder zu, sodass sich RDA und gbk nun daran machen müssen, die Satzung auszuarbeiten. Ob dies bis zur Mitgliederversammlung Ende März gelinge, wollte RDA-Präsident Eberhardt nicht zusagen. Um dem Veranstaltungsort angemessen in der Fußball-Sprache zu bleiben: Schau’n wir mal. (akp)

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