Seit 1. Dezember 2008 gelten für zoll- und steuerfreie Einfuhren von Waren neue Regeln. Für Reisende, die in ihrem persönlichen Reisegepäck Waren in die EU einführen, sind die Bedingungen günstiger geworden. Der bisherige Freibetrag von 175 Euro wurde für Reisende im Straßen- und Binnenwasserverkehr auf 300 Euro und für See- und Flugreisende auf 430 Euro angehoben. Die Höchstmengen für Parfüm, Eau de Toilette, Kaffee und Tee wurden abgeschafft. Die Freimenge für Wein ist von zwei auf vier Liter angehoben worden, für Bier gilt eine Höchstmenge von 16 Litern.
EU-Mitgliedstaaten können im Rahmen ihrer Gesundheitspolitik die Freimengen für Tabakerzeugnisse begrenzen.
Einen Überblick über die neuen Bestimmungen gibt es hier:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/08/1845&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en