Die Höhe der Abgabe steht in Abhängigkeit zur Art der Unterkunft und muss beim Check-Out für maximal zehn Übernachtungen gezahlt werden. Alternativ kann die Gebühr bereits bei der Buchung im Reisebüro oder beim Veranstalter mit dem Reisepreis beglichen werden. In allen Unterkünften mit bis zu drei Sternen werden jeweils zwei Euro pro Person und Übernachtung fällig. Für Unterkünfte, die mit vier bis fünf Sternen ausgezeichnet sind, sollen dann drei Euro pro Übernachtung fällig werden. Ausgeschlossen sind Jugendherbergen. Nach Mitteilung der italienischen Zentrale für Tourismus sind Personen, die aufgrund ihrer Vertragsbestimmungen kostenlos übernachten können - also beispielsweise Busfahrer oder Reiseleiter - nicht von der Bettensteuer befreit. Noch hat die römische Stadtverwaltung allerdings die Regelung nicht abschließend beschlossen. (akp)
Rom erhebt Bettensteuer – auch für Busfahrer und Reiseleiter
Wie die italienische Zentrale für Tourismus mitteilte, werden Rom-Touristen ab Januar 2011 eine Bettensteuer zahlen müssen - dies soll auch für kostenlos übernachtende Gäste wie Reiseleiter und Busfahrer gelten.